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Thema heute: Die Regelungen der gesetzlichen Mietpreisbremse- für Sie als Vermieter ein wichtiges Thema.
Unser 6. und letzter Teil der Ausgabe "Vermietungs-Ratgeber für Eigentümer von Wohnimmobilien"
Wesentliche Punkte zur Vereinbarung der Mietpreisbremse:
- Länder erhalten für die Dauer von fünf Jahren die Möglichkeit zur Einführung der Mietpreisbremse
- Gültigkeit nur in nachgewiesen angespannten Wohnungsmärkten
- Die mögliche Wiedervermietungsmiete muss mindestens der bisherigen Miete entsprechen können = kein Zwang zur Herabsetzung der Miete
- Nicht betroffen sind Erstvermietungen von Neubauten nach dem 01.10.2014, Vermietungen nach umfassenden Modernisierungen, Wohnraum für den vorübergehenden Bedarf, sowie Studentenheim
Sie möchten mehr über dieses Thema erfahren? Kommen Sie gerne in unserem modernisierten Shop in Offenburg, Kreuzkirchstraße 11, vorbei.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Engel & Völkers Team aus der Ortenau