Die niedersächsische Regierung hat sich am 8. März auf eine Photovoltaikpflicht für Neubauten geeinigt. Ab 2025 müssen auf allen Dächern von neu errichteten Gebäuden Photovoltaikanlagen installiert werden. Dies gilt auch für Wohnhäuser. Für Sanierungen sieht der Gesetzentwurf aber keine Solarpflicht vor. Der beschlossene Entwurf für das Gesetz soll bei der Landtagssitzung Ende März ins Parlament eingebracht und noch vor der Landtagswahl Anfang Oktober verabschiedet werden.
Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) ist der Vorsitzende der Umweltministerkonferenz und will sich bei der nächsten Konferenz im Mai 2022 dafür einsetzen, dass alle Neubauten bundesweit künftig eine Solaranlage haben sollen. In einigen Bundesländern greift die Pflicht schon heute.
Baden-Württemberg ist das erste Flächenland, dass eine Photovoltaikpflicht beschlossen hat. Für Nichtwohngebäude ist sie seit 1. Januar 2022 gesetzlich festgeschrieben. Ab dem 1. Mai 2022 folgt auch eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern von Neubau-Wohngebäuden. Eigentümer, die eine Dachsanierung durchführen, müssen vom 1. Januar 2023 an eine Photovoltaikanlage einbauen lassen.
In Nordrhein-Westfalen müssen seit 1. Januar 2022 geeignete neue Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen, die zu Nichtwohngebäuden gehören, überdacht und mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden.
In Schleswig-Holstein gibt es seit Jahresbeginn 2022 eine neue Regelung für Nichtwohngebäude. Auf geeigneten Neubau-Dachflächen und bei einer Renovierung, die zehn Prozent der Dachfläche übersteigt, ist eine Photovoltaikanlage verpflichtend. Auch bei der Errichtung von Parkplätzen mit mehr als 100 Stellplätzen ist eine Photovoltaikanlage Pflicht.
Ab 2023 ziehen weitere Bundesländer mit der Photovoltaikpflicht nach: Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Bremen.
Informieren Sie sich rund um das Thema Solarenergie in unserem Photovoltaik-Ratgeber für Unternehmen. Dort finden Sie auch eine Übersicht , welche Regelung in allen Bundesländern gilt. (11.03.22)