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Wie funktioniert die Lex Koller in der Praxis?

Seit rund sechzig Jahren gibt es in der Schweiz Regelungen, die den Kauf von Immobilien beschränken. Das Gesetz Lex Koller regelt, welche Bewilligungen Nicht-Schweizer beim Immobilienerwerb benötigen. Zwei Experten beantworten Fragen rund um das Thema: Stefan Pfister und Ezra Bollag, Wohn- und Geschäftshäuser Consultants bei Engel & Völkers Commercial Zürich.


Herr Pfister, was halten Sie von der Lex Koller? 


„Die Lex Koller ist meines Erachtens aus verschiedenen Standpunkten zu betrachten.  Einerseits als Makler und andererseits als Bewohner und Bürger der Schweiz. Als Makler kann die Lex-Koller-Regelung sehr hinderlich sein, da sie den Verkauf an ausländische Personen, juristische wie auch natürliche, doch sehr stark einschränkt. Somit entfällt ein großer Teil ausländischer Interessenten als mögliche Käuferschaft. Aber auf der anderen Seite verhindert das Gesetz den „Ausverkauf der Heimat” und wirkt damit der international beobachtbaren Gentrifizierung vieler Weltstädte klar entgegen.”


Wie viele Kunden betrifft die Lex Koller? 


Stefan Pfister: „Die Lex Koller trifft sämtliche juristische Personen, die ein betriebsfremdes Objekt, sprich Investitionsobjekt wie beispielsweise ein Mehrfamilienhaus, kaufen möchten. In diesem Fall ist die „Nichtbewilligungspflicht” vom Bezirksrat festzustellen. Die Frist zur Gültigkeit dieses Feststellberichts variiert je nach Grundbuchkreis und die Grundbuchverwalter handhaben die Gültigkeit dieser Beschlüsse sehr unterschiedlich. Entsprechend kann die Lex Koller somit den Vollzug eines Kaufvertrages verzögern.”


Ezra Bollag: „Mindestens 50 Prozent unserer Objekte veräußern wir an juristische Personen. Darunter fallen hauptsächlich Immobilienfirmen und Fonds sowie Pensionskassen, Versicherungen und Banken.


Gab es schon einmal Probleme und ein ausländischer Kunde konnte eine Immobilie nicht erwerben?


Stefan Pfister: „Mir persönlich ist kein solcher Fall bekannt, da wir bei unsicheren Fällen ohnehin eine Käuferschaft empfehlen, bei welcher das Risiko, direkt unter Lex Koller zu fallen, weniger stark gegeben ist, sprich eine Käuferschaft, welche bereits Mehrfamilienhäuser kaufen konnte und lediglich den Beschluss erneuern muss, da die Gültigkeit abgelaufen ist.”


Ezra Bollag: „Ich hatte ebenfalls noch nie ein Problem, da wir die Due Diligence zur Käuferpartei frühzeitig abklären.”


Der Nationalrat debattierte kürzlich über die Revision des Covid-19-Gesetzes. Zu den beschlossenen Maßnahmen gehört auch eine Verschärfung der Lex Koller, um unter Druck geratene Schweizer Unternehmen zu schützen. Was halten Sie davon?


Stefan Pfister: „Aus Schweizer Sicht kann dies durchaus Sinn ergeben. Aus Maklersicht ist dies hingegen eher negativ zu betrachten, da ein solcher Entscheid die Käuferbasis für Betriebsstätten-Grundstücke verkleinert. Da der Großteil unserer Transaktionen Mehrfamilienhäuser sind, relativiert sich der Negativeffekt.


Mehr Informationen erhalten Sie im Engel & Völkers Lex Koller Ratgeber.(5.7.21)

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