Ihr Immobilienmakler Regensburg
Immobilien anzeigen
Engel & Völkers Lizenzpartner Regensburg > Blog > Falsche Wohnflächenangaben – unwissenden Privatverkäufern drohen hohe Schadensersatzforderungen

Falsche Wohnflächenangaben – unwissenden Privatverkäufern drohen hohe Schadensersatzforderungen

Regensburg, 04.05.2016.Viele private Verkäufer glauben, den Immobilienverkauf angesichts des Zinsniveaus und der hohen Nachfrage ohne Makler realisieren zu können. Doch auf professionelle Hilfe eines Fachmanns zu verzichten, kann den Privatverkäuferteuer zu stehen kommen. Der qualifizierte Makler Roberto Pecis von Engel &Völkers aus Regensburg zeigt die Risiken und gibt wertvolle Experten-Tipps.

Im November 2015 entschied der Bundesgerichtshof, dass ab sofort ausschließlich die tatsächliche Wohnfläche als objektivnachvollziehbares und vergleichendes Kriterium rechtsgültig ist (BGH, VIII ZR266/14). Damit kippte der BGH die bisherige Regelung, wonach die im Exposé angegebene oder im Miet- bzw. Kaufvertrag vereinbarte Wohnfläche bis zu 10% von der tatsächlichen Wohnfläche abweichen darf. Durch den Wegfall der 10% Regelung erhält die korrekte Wohnflächenberechnung eine noch größere Bedeutung.

„Entspricht die Wohnflächenangabe nicht der tatsächlichen Wohnfläche droht dem Verkäufer eine hohe Schadenersatzforderung“, berichtet Roberto Pecis von Engel & Völkers Regensburg. Neben einer Minderung des Verkaufspreises kommen auf den Verkäufer im Schadenersatzfall weitere Kosten zu, so muss er die Finanzierungs- und Notarkosten sowie die Steuern, die der Käufer auf den höheren Kaufpreis gezahlt hat, ausgleichen.

Wie kommt es zu fehlerhaften Wohnflächenberechnungen?

Stichproben zeigen immer wieder, dass 90% der Flächenangaben von Bestandsimmobilien fehlerhaft sind. Diese Fehler entstehen, weil Flächenaus Bauanträgen oder alte Mietvertragsangaben herangezogen werden, die gegebenenfalls nach einer veralteten Verordnung errechnet wurden.

„Die eigentliche Berechnung der Wohnfläche erfolgt in der Praxis meist über die Wohnflächenverordnung (WoFlV), die im Jahr 2004 in Kraft getreten ist, mitunter wurde die Wohnfläche z. B. aber noch nach der 1983 außer Kraft getretenen DIN Norm 283 ermittelt“, erklärt Roberto Pecis von Engel & Völkers Regensburg.

Grundfläche ist nicht gleich Wohnfläche

Am häufigsten genutzt und von Gerichten anerkannt wird die Berechnung nach der Wohnflächenverordnung. „DieWohnflächenverordnung schreibt vor, welche Berechnungsmaßstäbe für Tür- und Fensterrahmen, Treppen, Öfen, Einbaumöbeln, Schrägen, Raumhöhen sowie Schornsteine, Pfeiler, Säulen, Vormauerungen und Nischen anzuwenden sind. Auchbei Kellerräumen, Garagen, Terrassen und Balkonen, geheizten oder ungeheizten Wintergärten und Schwimmbädern, Waschküchen und Heizungsräumen,Durchgangszimmern und gefangenen Räumen sind Abschläge zwischen 0 bis 100% von der Grundfläche vorzunehmen“, erläutert Roberto Pecis von Engel &Völkers Regensburg.

Als Privatverkäufer kann man da schnell an seine Grenzen undaus Unkenntnis zu einer inkorrekten Quadratmeteranzahl gelangen. Für die fehlerhafte Berechnung ist man voll und ganz haftbar. Im Übrigen nützt es nichts, sich auf die Angaben im eigenen Kaufvertrag zu stützen. Auch die beim Immobilienverkauf ausgeschlossene Gewährleistung schützt nicht vor Schadenersatzansprüchen.

Seriöse Maklerübernehmen das Risiko für den Privatverkäufer

Wie kann sich der Verkäufer nun am besten vor teuren Schadensersatzansprüchen schützen und sicherstellen, dass in seinem Exposé und dem Kaufvertrag die korrekte Wohnfläche angegeben ist?

Am sichersten ist es für Eigentümer, den Verkauf nicht in Eigenregie durchzuführen, sondern einen Fachmann zurate zu ziehen. Ein guter Makler ist bestens mit den Berechnungen der Wohnfläche vertraut und wird diese korrekt ausführen. Ein Tipp: Ein seriöser Makler ist außerdem daran zuerkennen, dass er das Risiko der Wohnflächenberechnung selbst trägt und nicht auf den Kunden abwälzt.

„Der Makler bietet dem Kunden eine Rechtssicherheit, die der Privatverkäufer allein nicht gewährleisten kann“, so Roberto Pecis von Engel & Völkers Regensburg.

 

Kontaktieren Sie uns jetzt
Engel & Völkers
Lizenzpartner Regensburg
  • Rote-Hahnen-Gasse 6
    93047 Regensburg
    Deutschland
  • Fax: +49 941-2000-1199

Öffnungszeiten unseres Shops:

Mo - Fr: 9.30 bis 18 Uhr

Sa: 10 bis 14 Uhr

Wir kennen den Marktwert Ihrer Immobilie

Wissen Sie, was Ihre Immobilie aktuell wert ist? Ganz gleich, ob Sie sich zunächst nur über ihren derzeitigen Marktwert informieren möchten oder ob Sie Ihre Immobilie zu den bestmöglichen Bedingungen verkaufen wollen: Unsere erfahrenen Vermarktungsexperten stehen Ihnen gerne für eine kostenfreie und unverbindliche Wertermittlung zur Seite.

Folgen Sie uns auf Social Media