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Sie kennen jemanden in Ihrer Nachbarschaft, Bekanntenkreis, Familie oder einen Arbeitskollegen der ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück verkaufen möchte? 

Empfehlen Sie uns weiter… 

Und so einfach verdienen Sie sich Ihre Tippgeber-Gutschrift: 
Bekannte, Verwandte, Nachbarn oder Vermieter haben Ihnen von Verkaufsplänen ihrer Immobilie oder ihres Grundstücks berichtet? Erzählen Sie uns davon! Führt Ihr Tipp zum Verkauf der benannten Immobilie durch uns, erhalten Sie bis zu 2000 € auf Ihr Konto. Wir kümmern uns persönlich und komplett um den Verkaufswunsch. Wir bedanken uns bei Ihnen:
  • bei dem Verkauf einer Wohnung: 500 €
  • bei dem Verkauf eines Grundstücks oder Hauses: 1000 €
  • bei dem Verkauf eines Hauses ab 500.000 € Verkaufswert: 2000 €

Wie funktioniert die Tippgeberprovision?

  1. Sie nennen uns per Telefon oder Email einen Eigentümer und die zum Verkauf stehende Immobilie oder das zum Verkauf stehende Grundstück; der Eigentümer muss nach Bundesdatenschutzgesetz der Datenweitergabe zustimmen.
  2. Wir nehmen mit Ihnen Verbindung auf und verifizieren das angebotene Objekt und den Eigentümer.
  3. Oder Sie empfehlen uns einem Eigentümer, der sich bei uns meldet und uns unter Hinweis auf Sie, seine Immobilie zum Verkauf anbietet.
  4. Wir schließen mit dem Eigentümer einen Vermarktungsauftrag und vermitteln die Immobilie. Nach erfolgreichem Verkaufsabschluss und nach dem Zahlungseingang der Maklercourtage erhalten Sie unsere Gutschrift auf Ihr Konto.


Wichtige Hinweise:

  1. Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers.
  2. Die Immobilie ist uns noch nicht bekannt und wird nicht öffentlich zum Verkauf angeboten, z.B. im Internet, Zeitung o.ä..
  3. Die Immobilie befindet sich in unserem Tätigkeitsbereich. (Gebiet um Schwetzingen, Ketsch und Hockenheim)
  4. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich das Angebot nicht an Personen richtet, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu Ihren Kunden/Mandaten stehen, bzw. denen es standesamtlich untersagt ist Tipp-Provision zu berechnen.
  5. Die Tippgeber Provision wird bei Privatpersonen bzw. nicht USt-pflichtigen Unternehmen Netto ausgezahlt. Brutto (also inkl. USt) zahlen wir an Unternehmen, die Umsatzsteuerpflichtig sind. Für die Endversteuerung der Provision hat der Empfänger selbst zu sorgen.
  6. Vermeiden Sie gemäß UWG eine wettbewerbswidrige Akquise.



Kontaktieren Sie uns jetzt
Engel & Völkers
Lizenzpartner Schwetzingen
  • Dreikönigstraße 6
    68723 Schwetzingen
    Deutschland
  • Fax: +49 6202 - 945 190 29

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