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Fakten zur Wohnungseigentümerversammlung
Sobald Sie Eigentümer einer Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft geworden sind, kommt auf Sie die Frage zu, was macht eigentlich die Eigentümerversammlung, was wird bzw. muss dort entschieden werden?
Die Wohnungseigentümerversammlung dient der Wohnungseigentümergemeinschaft als zentrales Gremium. Die Eigentümer entscheiden in dieser Runde über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft muss mindestens einmal jährlich eine Eigentümerversammlung einberufen. In der Eigentümerversammlung entscheiden die Wohnungseigentümer beispielsweise über
Die Eigentümer treffen ihre Entscheidungen in der Regel per Mehrheitsbeschluss. Je nach dem anwendbaren Stimmprinzip wird die Mehrheit unterschiedlich berechnet. Das gesetzliche Stimmprinzip ist das sogenannte Kopfprinzip. Dieses kann in der Teilungserklärung zugunsten des Objektprinzips oder des Wertprinzips abbedungen werden.
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