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Notartermin beim Hausverkauf – das erwartet Sie

Der Termin bei einem Notar ist einer der finalen und zugleich wichtigsten Schritte, wenn es um den Verkauf Ihrer Immobilie geht. Denn ohne notarielle Urkunde kann kein rechtskräftiger Wohnungs- oder Hausverkauf zustandekommen. Ein solcher Termin will entsprechend sorgsam vorbereitet sein. Was Sie vor, während und nach dem Notartermin beim Hausverkauf erwartet, erklären wir Ihnen im Folgenden.

 Tübingen
- Wer zahlt die Notarkosten beim Hausverkauf? Und wie läuft der Notartermin ab? Wir klären die wichtigsten Fragen rund ums Thema Notartermin beim Hausverkauf.

Vorbereitung des Notartermins

Haben sich beide Parteien über Details wie den Kaufpreis der Immobilie und die dazugehörigen Zahlungsmodalitäten geeinigt, kann ein Termin beim Notar vereinbart werden. Üblicherweise wird dieser vom Immobilienkäufer beauftragt. Der Notar wird im Zuge der Vorbereitungen für den Termin vorab einen Vertrag erstellen und diesen beiden Parteien zur Durchsicht zukommen lassen. Aus diesem Grund benötigt der Notar im Vorfeld von Ihnen als Immobilienverkäufer unter anderem Angaben über:

  • das Grundbuch

  • den Kaufpreis der Immobilie

  • den Übergabetermin der Immobilie

  • eventuell existierende Mängel


Der Ablauf des Notartermins

Eine essentielle Aufgabe des Notars besteht darin, als neutraler Vermittler zwischen beiden Vertragsparteien zu dienen. Aus diesem Grund werden zu Beginn des Termins noch einmal der Kaufvertrag für die Immobilie vom Notar vorgelesen und juristische Begriffe erklärt. Zudem werden an dieser Stelle eventuelle Fragen zu Vertragsinhalten beantwortet. Falls im Zuge dessen bei den Parteien der Wunsch nach einer Änderung bestimmter Inhalte aufkommt, wird vom Notar erläutert, inwiefern diese juristisch möglich sind. Können sich beide Parteien auf den Kaufvertrag einigen, kann dieser unterzeichnet und vom Notar besiegelt werden.

Nach dem Notartermin

Im Anschluss an die Vertragsunterzeichnung informiert der Notar das zuständige Finanzamt über den Kauf der Immobilie. Außerdem sorgt er dafür, dass die neuen Eigentümer im Grundbuch vorgemerkt werden. Das Finanzamt wird im Anschluss hieran einen Grunderwerbsteuerbescheid an die Immobilienkäufer senden. Zudem wird der Notar die Kosten für seine Dienstleistungen in Rechnung stellen. Wer diese trägt, erläutern wir im folgenden Abschnitt.

Wer zahlt die Notarkosten?

Grundsätzlich richten sich die Notarkosten nach dem Kaufpreis der Immobilie. Die Notarkosten trägt dabei in der Regel der Immobilienkäufer. Der Verkäufer der Immobilie hingegen muss meist nur Teile der Kosten übernehmen, zum Beispiel, wenn anlässlich des Hausverkaufs besondere Änderungen im Grundbucheintrag vorgenommen werden müssen. Dennoch sind juristisch gesehen sowohl Käufer als auch Verkäufer für die Notarkosten haftbar. Das ist besonders dann von Interesse, wenn sich herausstellt, dass der Immobilienkäufer nicht zahlungsfähig ist. In diesem Fall muss der Verkäufer für sämtliche Notarkosten aufkommen. Aus diesem Grund sollten Sie als Verkäufer stets im Vorfeld die Bonität potenzieller Käufer überprüfen.

Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema Hausverkauf, Notartermin oder den Wert Ihrer Immobilie? Unsere erfahrenen und vertrauensvollen Experten unterstützen Sie gerne bei allen Prozessen, die der Hausverkauf erfordert. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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