Liegenschaften mit Baujahr ab 1966 brauchen ab 2019 einen neuen Energieausweis.
Wenn Sie ihr Haus in naher Zukunft verkaufen oder vermieten möchten, müssen Sie einen aktuellen Energieausweis vorlegen.
Doch welchen Energieausweis braucht Ihr Gebäude?
Aktuell gibt es zwei Arten des Energieausweises: den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis.
Verbrauchsausweis umfasst die Verbrauchswerten der vergangenen drei Jahren. Diese Zahlen sind stark vom Verhalten der Bewohner des Objektes abhängig.
Bedarfsausweis wird erstellt anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten. Dabei werden Qualität der Fenster, Decken und Außenwände,Zustand der Heizungsanlage und Art des Energieträgers berücksichtigt. Aus der Analyse wird ersichtlich, welche wertsteigende Sanierungsmaßnahmen bei Ihrem Eigentum durchgeführte werden können.