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Beschluss zum Bestellerprinzip: Käufer und Verkäufer sollen sich Maklercourtage teilen

Der Beschluss des Bundeskabinetts am 09. Oktober 2019 setzt für Immobilienkäufer ein wichtiges und positives Signal. Künftig sollen sich in ganz Deutschland Käufer und Verkäufer die Maklerprovision je zur Hälfte teilen. Kai Enders, Vorstandsmitglied der Engel & Völkers AG, erklärt dazu: 

„Die Entscheidung der Bundesregierung stärkt die Rolle des Maklers als fairer Mittler zwischen Käufer und Verkäufer und führt zu einer spürbaren Entlastung privater Immobilienkäufer gerade in den Ballungsräumen Berlin, Hamburg oder Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet.“ 

Dass sich die Bundesregierung darauf verständigt hat, auf die Einführung des sogenannten Bestellerprinzips zu verzichten, sei eine gute Entscheidung. Engel & Völkers sah sich als größter deutscher Immobilienmakler mit in der Verantwortung und habe die Debatte über bessere Alternativen zum Bestellerprinzip von Beginn an konstruktiv begleitet, betont Enders.

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- Kai Enders, Vorstandsmitglied der Engel & Völkers AG, hat die Diskussion um die Einführung des Bestellerprinzips bei Kaufimmobilien aktiv mitgestaltet und als Kompromissvorschlag öffentlichkeitswirksam für die Teilung der Maklercourtage plädiert. (Bildquelle: Engel & Völkers)

Vorschläge zur Nachjustierung des Gesetzentwurfs

Kai Enders weist darauf hin, dass die aktuell vorgesehene Regelung zum Nachweis der Bezahlung der Provisionshälften im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens verändert werden sollte. Das neue Gesetz zur Maklerprovision von 2019 sieht vor, dass der Teilanspruch des Maklers gegenüber dem Nicht-Beauftragenden – vermutet wird der Käufer – erst mit Nachweis der Zahlung durch den Beauftragenden – vermutet wird der Verkäufer – fällig wird. Dieser Nachweis soll durch die Vorlage der Kopie des Überweisungsträgers erfolgen. 

„Gedruckte Überweisungsträger sind in Zeiten von Online-Banking ein Auslaufmodell. Eine solche Regelung wäre daher umständlich und praxisfern. Unser Vorschlag ist, stattdessen die Zahlungsverpflichtung sowie die exakte Provisionssumme im Notar-Vertrag festzuhalten. Damit wären die gegenseitigen Ansprüche eindeutig und transparent dokumentiert. Eine Umgehung der gesetzlich vorgeschriebenen Provisionsteilung wäre somit nur mit viel krimineller Energie denkbar.“ 

Engel & Völkers ermuntert die Koalitionsfraktionen, im Rahmen der parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag hierfür eine praxistaugliche Lösung zu finden.

Engel & Völkers appelliert zudem an die Parlamentarier, die Vorlage zügig zu beraten, damit die Änderungen schon Anfang 2020 wirksam werden können. „Mein Eindruck ist, dass auf allen Seiten die Notwendigkeit erkannt wird, rasch zu konkreten Entlastungsschritten für Immobilienkäufer zu kommen, denn die Bildung von Wohneigentum ist für die breite Bevölkerung ein entscheidender Faktor im Vermögensaufbau und in der Alterssicherung“, so Kai Enders.

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