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FERIENVERMIETUNG LIZENZ MALLORCA 2019


Am 1. August 2017 tritt das Gesetz 6/2017 vom 31. Juli in Kraft, das das Gesetz 8/2012 des Tourismussektors der Balearen Inseln ändert.


Das Gesetz 6/2017 erweitert die Typen betroffener Häuser der touristischen Kommerzialisierung auf Mehrfamilienhäuser (Wohnungen, Wohnungen oder Häuser, die der Regelung für horizontales Eigentum unterliegen) aus, wenn zwei Anforderungen erfüllt sind:


  • ​Ermächtigung der Eigentümergemeinschaft: Wenn die Normen der Eigentümergemeinschaft dies nicht verbieten, braucht die Vermarktung die
    Zustimmung der Eigentümergemeinschaft durch den Zuspruch der doppelten Mehrheit bei erster oder zweiter Abstimmung, die Abstimmung der
    Eigentümermehrheit der Teilnehmer, sofern sie die Mehrheit des Eigentumsanteils der Anwesenden repräsentieren.
  • Zonen: Die Vermarktung touristischer Aufenthalte wird auf die als geeignet erklärten Gebiete beschränkt. Am 27. Juli 2018 wurde die endgültige Zoneneinteilung genehmigt.


Anforderungen

Um Bauspekulationen zu vermeiden, ist eine private Nutzung zu Wohnzwecken von min. 5 Jahren erforderlich. Zusätzlich muss man folgendes erfüllen:

  • ​Über eine aktuelle Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cedula de Habilidad) verfügen, mit dem die Anzahl der maximal verfügbaren Plätze begrenzt wird.
  • Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 300.000 Euro. Im Falle von Mehrfamilienhäusern und solchen, die der horizontalen Eigentumsregelung unterliegen, muss die Haftpflichtversicherung Schäden für die Eigentümergemeinschaft abdecken.
  • Städtische Bescheinigung, die angibt, dass sich das Haus in einer geeigneten Zone befindet.
  • Energiezertifikat (CEE) mit einer min. Bewertung von F oder D
  • Individuelle Ablesegeräte der Versorgungsanschlüsse
  • Ein Badezimmer pro 4 Belegungsplätze (Belegungsrate)
  • Weitere Anforderungen gemäß Anhang 6 des Erlasses 20/2015
  • Einhaltung der Nachhaltigkeitsvorschriften und Zugänglichkeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
  • Es wurde eine maximale Anzahl von 3 Häusern pro Eigentümer festgelegt.


Es ist zu beachten, dass die Kommerzialisierung touristischer Aufenthalte nicht möglich ist, wenn folgende Punkte eintreffen:

  • ​Häuser in geschützten Landschaftsgebieten.
  • Wenn die Immobilie einem offiziellen Schutzsystem unterliegt.
  • Häuser, für die eine offene Akte über die Rückgabe städtischer Rechtmäßigkeit vorliegt, bis die Rückerstattung der Legalität nachgewiesen ist.


Modalitäten der touristischen Aufenthalte

Drei Modalitäten für touristische Aufenthalte wurden konfiguriert:

  1. ​Touristenaufenthalte in Einfamilienhäusern: Sie können das ganze Jahr über vermarktet werden und die Lizenz ist unbegrenzt.
  2. Touristenaufenthalte in Mehrfamilienhäusern: Sie können das ganze Jahr über kommerzialisiert werden, wobei die Lizenz eine Gültigkeit von 5 Jahren hat. Nach 5 Jahren muss erneut die Erfüllung aller zuvor gestellten Anforderungen nachgewiesen werden.
  3. Touristenaufenthalte in Liegenschaften die den Hauptwohnsitz des Eigentümers darstellt: Sie können an 60 Tagen im Jahr vermarktet werden. Der Eigentümer muss in Spanien ansässig sein und anhand der Zulassungsbescheinigung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in dieser Wohnung nachweisen.


Preise:

Am 3. Juli 2018 genehmigte die Tourismusabteilung der Regierung der Balearen die Preistabelle für die Vermarktung von touristischen Lizenzen:

  • ​Einfamilienhäuser: 3.500,00 Euro pro Platz.
  • Mehrfamilienhäuser und Wohnungen, die dem horizontalen Immobilienregime unterliegen: 875 Euro pro Platz. Nach 5 Jahren Gültigkeit der Lizenz muss der Preis der Belegungsplätze erneut bezahlt werden.
  • Hauptsitzwohnung (60 Tage pro Jahr): 291,67 Euro pro Platz. Nach 5 Jahren Gültigkeit der Lizenz muss der Preis der Belegungsplätze erneut bezahlt werden.

Interessenten können die Ratenzahlung von 5 Raten á 20% akzeptieren. Die erste Rate wird innerhalb eines Zeitraums von einem Monat nach dem Erwerb des Belegungsplatz fällig. Die folgenden Raten dann alle 12 Monate.

Zusätzlich wird die entsprechende Verwaltungsgebühr fällig.

Pflichten der Eigentümer:

  • Der Eigentümer muss der Polizei alle Aufenthalte der Personen, die sich im​Haus aufhalten, mitteilen.
  • Der Eigentümer muss die touristische Registrierungsnummer in der Werbung des Hauses angeben. Wenn diese Nummer nicht verfügbar ist, wird die bei der Vorlage der für den Startvorgang verantwortlichen Erklärung (DRIAT) generierte Eintragungsregistrierungsnummer vor der Tourismusabteilung der Regierung der Balearen vorläufig angegeben.
  • Steuerzahlung der Einkommenssteuer sowie der sogenannten Ökosteuer.


Palma de Mallorca, 08. August 2018.


Luis Palmer

- Abogado -







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