Nach einem intensiven Renovierungsprogramm, wurde ein venezianischer archäologischer Komplex neu erfunden und neu organisiert, indem er den Wohneinheiten Persönlichkeit und Einzigartigkeit verlieh und gleichzeitig die Faszination und den Charme des historischen Gebäudes bewahrt. Die Wohnung verfügt über einen Eingangsbereich mit Gästebad, ein großes Wohnzimmer mit Küchenzeile, ein Schlafzimmer mit en-suite Badezimmer und einen Abstellraum mit Heizraum im Erdgeschoss. Im Obergeschoss finden wir einen großen Zwischengeschoss/zweites Schlafzimmer, Diele und drittes Badezimmer. Bei der Umgestaltung des Gebäudes wurde großen Wert auf Energie- und Leistungsaspekte gelegt. Um das zu erreichen, wurde der Einsatz der fortschrittlichsten Technologien und der besten verfügbaren Materialien favorisiert.
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Die Insel Giudecca ist eines der bekanntesten Wohngebiete Venedigs. Mit seinen charakteristischen Häusern und der berühmten Redentore-Kirche strahlt es einen Charme aus, der im Laufe der Zeit immer intakt geblieben ist. Nur eine kurze Gondelfahrt von Marco entfernt, wurde es im 18. Jahrhundert Venedigs "Garten der Freuden" genannt.
Das Anwesen befindet sich in der renommiertesten Gegend der Giudecca-Zitelle, neben Villa Heriot und dem renommierten Hotel Cipriani und Bauer. Der exklusive Pier ist nicht nur mit dem Wasserbus und dem Flughafen-Shuttle leicht erreichbar, sondern garantiert auch die Möglichkeit, per Wassertaxi nach Hause zu kommen.
Der Vermittlungsauftrag wird von unserer Agentur und unseren Immobilienagenten mittels Unterzeichnung eines besonderen Dokuments bzw. in Ermangelung durch Beanspruchung der in unserer Broschüre, sowie in unseren Immobilien-Exposés und den entsprechenden Klauseln aufgelisteten Dienstleistungen, erteilt. Die Vermittlungsgebühren (Provision) entsprechen für Käufer 5% des Kaufpreises der Immobilie, zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Provision wird zum Zeitpunkt der Formulierung zur Zustimmung des Kaufes zwischen Verkäufer und Käufer (bzw. mit der seitens der das Verkaufsversprechen abgebenden Partei vorgenommenen Unterzeichnung zur Annahme des von der kaufenden Partei vorgelegten Kaufvorschlags) als fällig, verschuldet und einlösbar betrachtet. Die Elletre Srl und ihre Immobilienagenten haben daher das Recht, unverzüglich beim Eintreten des genannten Falls die Zahlung der Provision zu verlangen. Die Registersteuer, die Notarkosten und die Katastergebühren sowie Hypothekensteuern gehen zu Lasten des Käufers. Jede Verantwortung in Bezug auf die in der Seite aufgeführten Informationen weist die Elletre Srl zurück, solange diese von der verkaufenden Partei und/oder den eigenen Fachleuten stammen. Die Elletre Srl betrachtet diese Informationen als wahrheitsgemäß und übernimmt keinerlei Verantwortung hinsichtlich ihrer Aktualität sowie eventueller Auslassungen oder Ungenauigkeiten. Es bleibt dabei, dass die verkaufende Partei, rechtlich durch die Verpflichtungen gegenüber der Elletre Srl geschützt, die Möglichkeit behält, die Immobilie an Dritte zu verkaufen, bis zur Unterzeichnung zur Annahme des vom Käufer vorgelegten Kaufvorschlags. Diesbezüglich ist verpflichtend zu nennen, ob die von Elletre vorgeschlagene Immobilie von ihm bereits im Vorfeld besichtigt worden war. Für alles, was hier nicht behandelt worden ist, gelten die Vorschriften des Italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches.