Für diejenigen, die eine Immobilie nur einen Steinwurf vom Markusplatz, der Basilika und den wichtigsten Sehenswürdigkeiten wie der Rialtobrücke und den Einkaufsstraßen suchen, bieten wir diese geräumige und helle Wohnung mit herrlichem freiem Blick zum Verkauf an. Das Anwesen befindet sich im vierten und fünften Stock eines Gebäudes in ausgezeichnetem Zustand. Im vierten Stock finden wir eine Eingangshalle, ein gemütliches Wohnzimmer mit großen Fenstern, eine separate Küche und ein Badezimmer. Im Obergeschoss finden wir den Schlafbereich bestehend aus drei Schlafzimmern, dem zweiten Badezimmer und einem Dachboden. Die Wohnung ist mit venezianischen Terrazzoböden und einer herrlichen Aussicht verschönert und stellt aufgrund der Helligkeit und der geräumigen Räume eine ideale Lösung sowohl als Zweitwohnsitz oder auch als Hauptwohnsitz dar. Darüber hinaus ist es problemlos möglich, das Anwesen in zwei unabhängige Einheiten zu teilen.
San Marco ist das Herz der Stadt Venedig, des bekanntesten und angesehensten Viertels. Von jedem Punkt aus sind Sie nur wenige Gehminuten von der Piazza San Marco und dem Teatro della Fenice entfernt. Dieses Gebiet wird auch von allen Vaporetto-Linien sehr gut bedient, und mit der Gondelfähre ist es auch möglich, jede Ecke von Venedig in weniger als zehn Minuten zu erreichen.
Das Objekt befindet sich nur wenige Schritte von der schönen Rialtobrücke, dem Campo San Bortolo und dem Canal Grande entfernt. Es liegt auch ganz in der Nähe der wichtigsten Transportmittel, Denkmäler und Dienstleistungen aller Art in einer der venezianischsten Gegenden der Stadt.
Der Vermittlungsauftrag wird von unserer Agentur und unseren Immobilienagenten mittels Unterzeichnung eines besonderen Dokuments bzw. in Ermangelung durch Beanspruchung der in unserer Broschüre, sowie in unseren Immobilien-Exposés und den entsprechenden Klauseln aufgelisteten Dienstleistungen, erteilt. Die Vermittlungsgebühren (Provision) entsprechen für Käufer 5% des Kaufpreises der Immobilie, zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Provision wird zum Zeitpunkt der Formulierung zur Zustimmung des Kaufes zwischen Verkäufer und Käufer (bzw. mit der seitens der das Verkaufsversprechen abgebenden Partei vorgenommenen Unterzeichnung zur Annahme des von der kaufenden Partei vorgelegten Kaufvorschlags) als fällig, verschuldet und einlösbar betrachtet. Die Elletre Srl und ihre Immobilienagenten haben daher das Recht, unverzüglich beim Eintreten des genannten Falls die Zahlung der Provision zu verlangen. Die Registersteuer, die Notarkosten und die Katastergebühren sowie Hypothekensteuern gehen zu Lasten des Käufers. Jede Verantwortung in Bezug auf die in der Seite aufgeführten Informationen weist die Elletre Srl zurück, solange diese von der verkaufenden Partei und/oder den eigenen Fachleuten stammen. Die Elletre Srl betrachtet diese Informationen als wahrheitsgemäß und übernimmt keinerlei Verantwortung hinsichtlich ihrer Aktualität sowie eventueller Auslassungen oder Ungenauigkeiten. Es bleibt dabei, dass die verkaufende Partei, rechtlich durch die Verpflichtungen gegenüber der Elletre Srl geschützt, die Möglichkeit behält, die Immobilie an Dritte zu verkaufen, bis zur Unterzeichnung zur Annahme des vom Käufer vorgelegten Kaufvorschlags. Diesbezüglich ist verpflichtend zu nennen, ob die von Elletre vorgeschlagene Immobilie von ihm bereits im Vorfeld besichtigt worden war. Für alles, was hier nicht behandelt worden ist, gelten die Vorschriften des Italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches.