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Im Zuge der Grundsteuerreform müssen sich viele Immobilienbesitzer ab 2025 auf neue Steuersätze einstellen. Daher ist es für Eigentümer sinnvoll, sich damit vertraut zu machen, welche Faktoren für die Berechnung der Grundsteuer eine Rolle spielen und wie diese zusammenhängen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie sich der Steuersatz für Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück zusammensetzt. Eine detaillierte Auflistung aller Messzahlen und für die alten und neuen Bundesländer und Beispiele finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber, wie Sie Ihre Grundsteuer berechnen.
Es werden drei Typen von Grundsteuer unterschieden: Die Grundsteuer A bezieht sich auf Gebäude und Grundstücke im Bereich der Agrar- und Forstwirtschaft. Die Grundsteuer B gilt für bebaute und bebaubare Grundstücke und Gebäude. Zudem existiert eine Grundsteuer C. Diese dritte Grundsteuer bietet die Möglichkeit, unbebaute Grundstücke höher zu besteuern. Kommunen sollen dadurch der Spekulation von Wohnraum entgegenwirken können. Je nach Art der Grundsteuer unterscheiden sich die einzelnen Faktoren, die zur Berechnung hinzugezogen werden.
Im Wesentlichen basiert die Berechnung der Grundsteuer auf drei Faktoren: dem Einheitswert (synonym Grundbesitzwert), der Grundsteuermesszahl und dem Hebesatz:
Einheitswert:
Wird durch die Kommune in einem gesetzlich festgelegten Verfahren ermittelt.
Beschreibt den Wert einer Immobilie bzw. eines Grundstücks.
Grundsteuermesszahl:
Rechengröße, die sich an der Art der Immobilie und deren Einheitswert orientiert.
Wird in Promille angegeben.
Hebesatz:
Wird für die gesamte Gemeinde festgelegt, um Steuereinnahmen zu regulieren.
Liegt in Deutschland meist zwischen 400 % und 800 %.
Um die Grundsteuer eines Gebäudes oder Grundstücks zu berechnen, werden die einzelnen Faktoren miteinander multipliziert. Das Ergebnis entspricht dann der jährlich zu entrichtenden Grundsteuer. Es ergibt sich somit die Berechnungsformel:
Einheitswert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer in Euro pro Jahr
Ob sich die Grundsteuer einer Immobilie im Zuge der Reform ändert, lässt sich aktuell noch nicht voraussagen. Entscheidend werden vor allem die neu festgelegten Einheitswerte sein, die die Kommunen bis 2025 ermitteln werden. Insgesamt soll es durch die Grundsteuer allerdings nicht zu erhöhten Einnahmen kommen – vielmehr zielt die Reform darauf ab, die Steuerlast gerechter zu verteilen. Für einige Eigentümer könnten folglich sogar Steuerersparnisse in Frage kommen. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an unsere Immobilienexpertinnen und -experten. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktanfrage!
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