Unvorhersehbare Umstände trafen Käufer und Verkäufer neulich bei einem Grundstücksübertrag.
Firmen und CC's deren Kapitalanlagen auch Immobilien mit einschliessen, sollten vor einem geplanten Verkauf sicherstellen, dass die Firma oder CC nicht aus dem Firmenregister von CIPC (Companies & Intellectual Property Commission) gestrichen wurde.
Häufigster Grund für eine derartige Streichung ist das Versäumnis die Jahres Einkommenssteuererklärung bei CIPC eingereicht zu haben.
Was sind die Folgen?
- sämtliche Kapitalanlagen fallen an den Staat als sogenannte "bona vacantia". Dies bedeutet, dass der Staat Eigentümer wird, da der ursprüngliche Besitzer technisch gesehen nicht mehr existiert.
- etwaige Schulden der Firma können rechtlich gesehen nicht eingeklagt werden. Dies kann zum Beispiel eine Hausverwaltung treffen, welche die angesammelte Verwaltungsgebühren nicht mehr einklagen kann
- gerichtliche Vorladungen können nicht erteilt werden
Wie kann man eine erneute Registrierung bei CIPC erreichen?
- eine eidesstattliche Erklärung der Firmengründer ist erforderlich, in der die Ursache für die Abmeldung festgehalten wird
- Nachforschungen beim Grund Amt ermitteln etwaigen Grundbesitz
- Antragsstellung auf erneute Registrierung der Firma muss beim Finanzministerium und beim Amt für Öffentlichkeitsarbeit eingereicht werden (6 Wochen Wartezeit)
- eine Veröffentlichung sowohl im Ortsanzeiger als auch im Staatsanzeiger muss von der Firma erscheinen, in der mitgeteilt wird, dass die Firma eine erneute Registrierung beantragt hat (gewöhnlich innerhalb von 2 Wochen nach erhaltener Bestätigung von den Ämtern)
- 21 Werktage müssen nach dem Erscheinen der Anzeige verstreichen bevor der Antrag auf erneute Registrierung bei CIPC eingereicht werden kann
- interne Prozesse bei CIPC zur Reaktivierung (Wartezeit 6-8 Wochen)
- zwischenzeitlich muss ein Notarbüro sämtliche ausstehenden Einkommenssteuererklärungen, seit Gründung der Firma, erstellt haben, sowie bei CIPC eingereicht haben
- Versäumniszahlungen und Reaktivierungsgebühren müssen bezahlt werden
Erst jetzt ist die Firma rechtlich in der Lage etwaige Immobilien oder Grundbesitz zu veräussern!