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Energieausweis

Energieausweis

Der Energieausweis und die Änderungen durch die EnEV 2012

444182_9_EnergieausweisDer Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Es wird hierbei zwischen zwei Arten des Energieausweises unterschieden. Einmal der verbrauchsorientierte Energieausweis, in dem der Verbrauch der bisherigen Nutzer über drei Jahre dargestellt wird und nur eine eingeschränkte energetische Bewertung des Gebäudes zulässt . Hingegen wird in der zweiten Art des Energieausweises, dem bedarfsorientierten Energieausweis, die bauphysikalischen und heizungstechnischen Rahmenbedingungen als nutzerunabhängig bewertet. Diese Art von Ausweis macht einer bessere energetische Bestandsbewertung möglich und bietet zudem eine prozentuale Aussage zur Energiereduzierung bei verschiedener Modernisierungsmöglichkeiten. Die Art des Energieausweises hängt von dem Baujahr des Gebäudes und der Anzahl der Wohneinheiten ab. Der Energieausweis muss nach der noch gültigen EnEV 2009 potenziellen Mietern oder Käufer zur Einsicht vorgelegt werden. Eine Aufnahme des Energieausweises als Vertragsbestandteil (speziell beim Verkauf einer Immobilie) ist bezüglich Erfüllungsansprüchen und Schadensersatzforderungen nicht zu empfehlen, da der tatsächliche Verbrauch (z.B. beim verbrauchsorientierten Energieausweis) nicht unerheblich den Nutzerverhalten unterliegt.

Durch die verschoben und voraussichtlich erst Anfang 2013 in Kraft tretende EnEV 2012, werden die Rahmenbedingungen zur Handhabung des Energieausweises verstärkt. Diese sieht voraussichtlich vor, dass Mieter oder Käufer eine Kopie des Energieausweises vorgelegt und bei Vertragsabschluss ausgehändigt bekommen müssen. Im Gespräch ist außerdem, das der Energieausweise zum einfacheren Verständnis mit einer Symbolik ausgestattet wir (ähnlich wie bei den Energieeffizienzklassen der Weißen Ware). Weiterhin muss die Gesamteffizienz gemäß Richtlinie künftig in Verkaufs- und Vermietungsanzeigen angegeben werden. Festgelegt werden muss noch, welcher Wert dafür herangezogen wird. Eine weitere Änderung der kommenden EnEV 2012 betrifft die Grenze für die Aushangpflicht für Energieausweise, die nicht nur für die öffentlichen Gebäuden sondern auch Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr von 500 m2 auf 250 m2 gesenkt wird. Haben Sie dazu Fragen? Dann wenden Sie sich an unsere Partner:
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