Mo.-Fr. 9:00 - 13:00 Uhr
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…sondern nur, dass wir dem aktuell geltenden Geldwäschegesetz Rechnung tragen. Dieses verpflichtet uns, von Ihnen den Personalausweis vorzeigen zu lassen und die persönlichen Daten daraus schriftlich festzuhalten. Sie unterstützen uns dabei, unsere gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen, indem Sie Ihren Personalausweis zum Termin mit Ihrem Engel & Völkers-Immobilienberater mitbringen. Im schriftlichen Objektnachweis wird anschließend festgehalten, dass uns Ihr Personalausweis bei Abschluss des Vertrages vorgelegt wurde und wir eine Kopie davon angefertigt und zu unseren Akten genommen haben. Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an.
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