Montag - Donnerstag: 09.30-17.30 Uhr
Freitag: 09:30-15:30
Samstag: Nach Vereinbarung
Durch die am 13. Juni eingeführten neuen Gesetzesregelungen hat der Verbraucher bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen und bei Verträgen über das Internet nun noch mehr Schutz. Alle diese Verträge müssen nun schriftlich abgeschlossen werden. Zusätzlich erweitert sich die Frist für einen Rücktritt von diesen Verträgen auf 14 Tage. Der Rücktritt kann formlos erfolgen. Das bedeutet konkret, dass jeder Konsument, der die Leistungen eines Immobilienmaklers in Anspruch nimmt, ab sofort einen schriftlichen Vertrag schließen muss. Sollte er die Leistungen (Angebot, Besichtigung etc.) schon vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist nutzen wollen, dann kann er auf diese Frist verzichten.
Die Maklerbranche wird es den Interessenten natürlich so angenehm wie möglich machen, diese zusätzlichen gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Um das Ausfüllen der übermittelten Formulare wird der Konsument aus eigenem Interesse allerdings nicht herumkommen und die paar Minuten mehr sind für eine gute Dienstleistung und eine schöne Wohnung oder Einfamilienhaus gut investiert.
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