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Änderungen im Jahr 2015 rund um die Immobilie

 

 

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Damit Sie sich als Vermieter, Verwalter, oder als Immobilieneigentümer auf einige Änderungen im Jahr 2015 einstellen können, haben wir für Sie einige Informationen im Überblick zusammengestellt.

 

Seit dem 01.01.2015 gilt in Nordrhein-Westfalen und dem Saarland die auf 6,5 Prozent angehobene Grunderwerbsteuer. In Schleswig-Holstein ist der Steuersatz bereits seit Januar 2014 gültig. Der Kauf von Wohneigentum wäre für viele damit nun unmöglich, teilt der Immobillienverband (IVD) mit.

 

Zusätzlich gilt seit dem 01. Januar anlässlich des neuen Miet- und Eichgesetzes (MessEG), dass alle neuen und erneuerten Wasser-, Wärme-, Strom- und Gaszähler der zuständigen Behörde gemeldet werden müssen. Sollte der Verbraucher das Messgerät geschäftlich nutzen und darüber seine Nebenkosten abrechnen, muss dieser der Behörde alle Zähler mitteilen, die mit Beginn 2015 erstmals eingebaut worden sind. Es dürfen die Werte der Geräte oder Zähler nicht mehr für die Abrechnung von Betriebs- und Heizkosten genutzt werden, welche ungeeicht bzw.  die Eichung abgelaufen ist.

 

Die Mietrechtsänderung (auch bekannt als Mietpreisbremse) soll in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten. Diese beinhaltet, dass die Mieten bei der Wiedervermietung, wenn in Gemeinden der Wohnungsmarkt angespannt ist, die ortsübliche Miete nicht mehr als um 10 Prozent angehoben werden darf.

 

Zudem soll das ,, Bestellerprinzip“  für die Provision von Maklern in Kraft treten, welches besagt, dass derjenige der die Leistung beauftragt  auch die Provision zahlen muss.

 

Ab November 2015 müssen Vermieter ihren Mietern eine Bescheinigung ausstellen, die den Ein- und Auszug des Mieters bestätigt.

 

Grundsätzlich gilt ab dem 01.05.2015 die mit der EnEv 2014 festgesetzten Energiewert-Pflichtangaben. Wer sich nicht daran hält, diese in kommerziellen Immobilienanzeigen anzugeben, kann ab Mai 2015 mit einem Bußgeld von bis zu 15.000,- Euro geahndet werden. Angegeben sein muss die Art des Energieausweises, der Gebäude-Energiebedarf oder Endenergieverbrauch sowie die Energieträgerart mit der die Heizung betrieben wird.

 

 

verfasst von Sandra Ahlbrecht

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