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Bestellerprinzip

Ab 1. Juni 2015 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip. Bei dem Bestellerprinzip handelt es sich um eine Änderung der Regelung des Wohnungsvermittlungsgesetzes. Es ist Teil der Mietrechtsreform, die zuvor schon die Mietpreisbremse zur Deckelung der Mieten in begehrten Wohnlagen eingeführt hat. Die Neuregelung zur Provisionszahlung bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen sieht vor, dass derjenige die Kosten für die anfallende Dienstleistung trägt, der den Makler beauftragt. Das kann sowohl der Vermieter als auch der Mieter sein.

 

Engel & Völkers ist seit fast 40 Jahren auf die Vermittlung hochwertiger Immobilien spezialisiert und mit Engagement und Fachkompetenz für beide Seiten als starker Partner tätig. Unsere hochqualifizierten Immobilienexperten sind für Sie vor Ort, um Sie bei Ihrer Suche nach dem perfekten neuen Zuhause oder einem Mieter für Ihre Immobilie zu unterstützen. Auf dieser Seite informieren wir Sie rund um das Thema Bestellerprinzip, das die Interessen von Vermietern und Mietern gleichermaßen berücksichtigt.
 

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