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Bestellerprinzip: Engel & Völkers informiert über die Änderung im Maklerrecht

Blog Bild Bestellerprinzip

 

„Wer bestellt, der bezahlt.“ – Nach diesem Prinzip wird voraussichtlich ab dem 01. Juni 2015  die Wohnungsvermittlung geregelt. Das Bestellerprinzip ist Teil der Mietrechtsreform durch die zuvor schon die Mietpreisbremse zur Deckelung der Mieten in begehrten Wohnlagen eigeführt wurde.

 

Mehr zum Bestellerprinzip

 

Der Kauf und Verkauf von Immobilien sind vom Bestellerprinzip nicht betroffen. Allerdings ergeben sich Neuerungen in der Vermietungspraxis.
Als Besteller gilt, wer den Makler beauftragt. Das kann sowohl der Vermieter als auch der Mieter sein. In beiden Fällen steht dem Makler die Provision für die Vermietung eines Objekts nur dann zu, wenn er schriftlich mit dem Mieter oder Vermieter einen Such- beziehungsweise Vermittlungsauftrag abgeschlossen hat. Fordert ein Mieter den Makler also ausdrücklich zur  Wohnungssuche nach bestimmten Kriterien auf und unterzeichnet daraufhin einen Mietvertrag, zahlt der Mieter die Provision an den Makler. Wird der Makler hingegen vom Vermieter engagiert und ist die Wohnungsvermittlung erfolgreich, kommt der Vermieter für die Provision des Maklers auf. Gleiches gilt auch, wenn sich das passende Objekt für einen Mieter bereits im Portfolio des Maklers befindet, also schon ein Vermittlungsauftrag besteht.
Somit berücksichtigt die Novelle des Wohnungsvermittlungsgesetzes die Interessen von Vermietern und Mietern gleichermaßen. Einen Makler zu beauftragen, lohnt sich für beide Seiten auch weiterhin. Denn der Makler ermittelt für den Vermieter nicht nur den angemessenen Marktpreis einer Immobilie, sondern kümmert sich auch um dessen schnelle Vermietung, indem er ein hochwertiges Exposé erstellt und das Objekt ansprechend präsentiert, Besichtigungstermine wahrnimmt, Bonitätsprüfungen einholt, einen Energieausweis besorgt, den Mietvertrag ausarbeitet und ein Übergabeprotokoll erstellt. Der Mieter profitiert von dem professionellen Service, Wohnraum gemäß seiner Wünsche vermittelt zu bekommen.

Sie suchen eine Mietwohnung oder möchten Ihr Objekt schnell und zum korrekten Marktpreis vermieten? Sie haben Fragen zum Bestellerprinzip? In unserem Engel & Völkers Shop Nordheide beraten wir Sie jederzeit gerne!

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