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Instandhaltungsrücklage- verpflichtend und wichtig

 

 

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Die Instandhaltungsrücklage für Wohnungsbesitzer, ist ein wesentlicher Bestandteil der jährlichen Eigentümerversammlung. Unter anderem wird dort über die Notwendigkeit, die Berechnung und über die Höhe entschieden. Im folgenden erhalten Sie Wissenswertes rund um das Thema Instandhaltungsrücklage. 

 

Was ist eine Instandhaltungsrücklage?

 

Die Instandhaltungsrücklage wird im allgemeinem als Sparkonto angesehen, auf dem die Wohnungseigentümergemeinschaft Geld über einen längeren Zeitraum anspart, um dieses für den Erhalt der Immobilie und größere Reparaturen nutzen zu können. Jeder Eigentümer ist dazu verpflichtet in diesen Topf einzuzahlen, da diese Instandhaltungsrücklage über das WEG-Gesetz fest geregelt ist. Ziel ist es, einzelne Eigentümer vor plötzlich anfallenden hohen Ausgaben zu schützen.

 

Wonach wir der Beitrag bemessen?

 

Per Gesetz muss die Summe angemessen sein. Das heißt, dies hängt individuell von mehreren Faktoren ab. Wie zum Beispiel der Wohnlage, dem Alter, der Größe und Ausstattung, sowie dem allgemeinem Zustand und der Reparaturanfälligkeit der Immobilie. Auch die finanzielle Situation der Eigentümer spielt dabei eine Rolle. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Beitrag mit dem Altern der Immobilie ansteigt. Gern kann auch ein Gutachter mit eingebracht werden, welcher im Auftrag der Eigentümer das Gebäude prüft. Dieser ermittelt die Basis für einen Instandhaltungs- und Kostenplan, aus dem die Rücklage abgeleitet werden kann, welche darauf auf die Eigentümer umgelegt wird.

 

Wer entscheidet schlussendlich über die Höhe der Rücklage?

 

Dieser Beschluss wird auf der Eigentümerversammlung durch die Eigentümer festgesetzt. In den meisten Fällen, macht der Verwalter dazu einen Vorschlag. Die Versammlung könnte eine Rücklage zwar ablehnen, würde jedoch einer der Eigentümer vor Gericht ziehen und sich auf das WEG-Gesetz berufen, dürfte dieser mit Erfolg rechnen.

 

Was passiert wenn sich zu wenig oder zu viel Geld im Topf befindet?

 

Bei zu wenig angespartem Geld gibt es die Möglichkeit eine Sonderumlage von jedem der Eigentümer zu verlangen. Diese Sonderzahlung wird durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung entschieden. Eine weitere Lösung wäre die Erhöhung der Rücklagenzahlung.

 

Bei einer zu niedrigen Rücklage, muss der überwiegende Teil jederzeit für unvorhergesehene Reparaturen oder Instandhaltungen, verfügbar sein. Die Höhe ist dabei von Objekt zu Objekt unterschiedlich. Das restliche Geld könnte z.B. gut auf einem Zinsgünstigen Festgeldkonto angelegt werden.

 

 

Verfasst von Sandra Ahlbrecht

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