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Ulm, Baden-Württemberg
Gepflegte Souterrainwohnung auf dem Safranberg in Ulm: eigener Tiefgaragenstellplatz und Gartenanteil
Preis
249.000 €
Am Rande der Ulmer Oststadt, auf dem begehrten Safranberg, erwartet Sie diese charmante Wohnung im Souterrain, einer ehemaligen Architektenvilla. Diese Villa wurde 1982 in ein 4-Familienhaus umgewandelt. Die Wohnung beeindruckt durch ihre stilvolle Architektur sowie durch ihren charmanten Wohnkomfort. Ein Vorteil dieser Wohnung ist das grundbuchlich gesicherte, unbefristete Nutzungsrecht an einem eigenen Tiefgaragenstellplatz, der bereits im Kaufpreis inkludiert ist. Dies bietet nicht nur zusätzlichen Komfort, sondern auch Sicherheit für Ihr Fahrzeug – ein Vorteil, der bei vergleichbaren Objekten oft separat berechnet wird. Die Wohnung selbst ist Teil eines Anwesens mit insgesamt vier Wohneinheiten, von denen jede durch individuelle Vorzüge besticht. Die Wohneinheit verfügt über ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche mit direktem Zugang vom Wohnbereich. Hier können Sie beispielsweise Gemüse anbauen oder einfach die grüne Umgebung genießen. Die Wohnung wird mit einer Gas-Etagenheizung beheizt und ist aktuell vermietet. In Zukunft stehen einzelne Sanierungsmaßnahmen an, wie beispielsweise der Austausch der Fenster. Das Mietverhältnis besteht seit April 2022, und die Jahreskaltmiete beträgt 7.800 € ohne Stellplatz.
Objektart
Wohnung
Zimmer
2
Schlafzimmer
1
Badezimmer
1
Parkplätze
1
Wohnfläche
53 m²
Baujahr
1950
Energieeffizienzklasse
Energieausweis vorhanden
Ja
Art des Energieausweises
Energiebedarfsausweis
Endenergiebedarf
164.6 kWh/m²a
Heizungsart
Heizkörper
Energieträger
Gasheizung
Energieverbrauch enthält Heißwasser
Nein
Dieses 4-Familienhaus liegt erhaben auf dem Safranberg in verkehrsgünstiger Lage und bietet dennoch ausreichend Ruhe in dritter Reihe zur Straße. Neben der äußerst vorteilhaften, urbanen Lage überzeugt diese Immobilie mit einem angenehmen Wohnkomfort. Das Objekt bietet einen atemberaubenden Panoramablick bis zu den majestätischen Alpen, was insbesondere die große DG-Wohnung mit einer unvergleichlichen Aussicht bereichert. Diverse Geschäfte und Einrichtungen für den täglichen Bedarf befinden sich in unmittelbarer Nähe. Die herausragende Lage ermöglicht es, den Hauptbahnhof Ulm in nur etwa 10 Minuten mit dem Auto zu erreichen. Ebenso schnell gelangt man zu den Anschlussstellen der Autobahn A8 und der nächsten Bundesstraße. Die malerische Friedrichsau ist in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar. Selbst der historische Münsterplatz, das pulsierende Herz der Ulmer Innenstadt, ist nur etwa 15 Minuten entfernt. Für Menschen, die für Unternehmen im Science Park, die Hochschule oder an der Uni-Klinik arbeiten, ist die Lage nahezu ideal. Dasselbe gilt für Studenten, wodurch eine weitere Mieter-Zielgruppe erschlossen wird. Die zentrale Lage bietet eine schnelle Anbindung an wichtige Verkehrsverbindungen und ermöglicht es, alle Attraktionen der Stadt bequem zu erreichen. Willkommen in einem wunderschönen Objekt mit viel Charme, das Wohnkomfort mit einer optimalen Erreichbarkeit vereint und einen faszinierenden Ausblick bis zu den Alpen bietet.
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Anbieter:
R&R Immobilien OHG
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe (ab 01.01.2021 19%), derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. R & R Immobilien OHG (Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.