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Engel & Völkers MC Frankfurt-Taunus
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W-02OTQB – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
David Schmitt
Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
5Schlafzimmer
4Badezimmer
2Terrassenoberfläche
38 m²Wohnfläche
194 m²Zustand
TopStellplätze
5Baujahr
2024Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
19.5 kWhHeizmaterial
Fußbodenheizung, Wärmepumpe, ZentralheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisFrankfurt-Kalbach ist ein nördlicher Stadtteil von Frankfurt am Main. Zusammen mit dem neuen Stadtbezirk Riedberg bildet der historisch gewachsene Stadtbezirk Kalbach den Ortsbezirk Kalbach/Riedberg. Die Buslinien 24, 28, 29 und die Nachtbus-Linie N4 fahren im Bereich Kalbach. Die U-Bahn-Linie U2 verbindet Kalbach einerseits mit der Innenstadt bis zum Südbahnhof, andererseits mit Bad Homburg-Gonzenheim. Hervorzuheben ist zudem die gute Verkehrsanbindung auf die Autobahnauffahrten A661 und A5. Besonders bei Familien erfreut sich der Stadtteil Kalbach großer Beliebtheit. Dies liegt an der gelungenen Kombination aus vielseitigem Freizeitangebot, vielen Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs und den vorhandenen Bildungseinrichtungen wie vier Kindertagesstätten, einer Grundschule und dem Jugendzentrum.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils 3,57% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.