Im Bremer Stadtteil Oberneuland liegt dieses attraktive Baugrundstück mit Altbestand.
Für das Grundstück gelten keine städtebaulichen Festsetzungen im Sinne von § 30 (1) Baugesetzbuch (BauGB).
Das Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, die planungsrechtliche Beurteilung eines Bauvorhabens erfolgt daher nach § 34 BauGB.
Das Grundstück befindet sich in einem als reines Wohngebiet (WR) einzustufenden Teil von Oberneuland.
Die in der Umgebung liegende Bebauung ist geprägt von eingeschossigen Einfamilienhäusern auf großen Grund-stücken.
Gemäß Bauvoranfrage ist hier auch die Errichtung von einem Doppelhaus und einem Einfamilienhaus mit einem Abstand von 6,00 m zwischen den Gebäuden möglich.
- Reines Wohngebiet
- Erschließung für Wasser, Abwasser und Strom vorhanden
- Neubau von 2 Wohngebäuden mit insgesamt 3 Wohneinheiten möglich
Am Rande der Stadt, mit zahlreichen Villen und großen Park- und Gartenanlagen, liegt dieses interessante Grundstück im privilegierten Bremer Stadtteil Oberneuland.
Oberneulands besonderer Charme besteht aus viel Natur und ausgezeichnete Rad- und Wanderwege. Die direkte Nähe zum Naturschutzgebiet der Wümmeniederungen garantiert zu jeder Zeit einen besonderen Naherholungswert.
Oberneuland zeichnet sich durch persönlich geführte Geschäfte, erstklassige Restaurants, ausgezeichnete Schulen und Kindergärten nebst Sportmöglichkeiten der besonderen Art - z.B. Reiten, Golfen, Tennis aus.
Gute und zügige Anbindungen an die Bremer City mit dem Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln sind gegeben.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 2,5 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, also insgesamt je 2,98 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.