Dieses insgesamt ca. 911 m² große Grundstück besteht aus vier Flurstücken und befindet sich in sehr zentraler und doch ruhiger Lage von Weissach-Flacht. Das Grundstück wird inklusive zwei Bestandgebäuden angeboten, die einen abbruchreifen Zustand aufweisen.
Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans. Somit richtet sich in diesem Fall die Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Das Nachbargebäude weist eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen aus. Aufgrund der Topografie konnte dort zusätzlich im Untergeschoss und Dachgeschoss Wohnraum geschaffen werden. Bei einer Grundstücksbreite von ca. 19 m wäre eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus bzw. einem Enfamilien- oder Doppelhaus denkbar. Ebenso können drei Reihenhäuser eine Option darstellen, sofern die Gemeinde eine Grenzbebauung weiterhin ermöglicht. Inwieweit zusätzlich der hintere Bereich des Grundstücks bebaut werden kann, ist mit dem Bauamt abzustimmen. In jedem Fall handelt es sich um eine seltene Chance ein Baugrundstück dieser Größenordnung im Landkreis Böblingen zu erwerben.
In zentraler Lage von Weissach-Flacht können Sie dieses Grundstück erwerben. Flacht verfügt über diverse Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, in wenigen Gehminuten erreicht man den Supermarkt (Edeka) sowie verschiedene Gaststätten und Restaurants. Öffentliche, soziale und kirchliche Einrichtungen, darunter zwei Kindergärten, eine Grund- und Hauptschule, gute medizinische Versorgung und diverse Vereinsangebote sind vorhanden. Moderne Sportanlagen mit Tennis- und Golfplatz stehen zur Verfügung. Weiterführende Schulen (Realschule und Gymnasium) befinden sich in der Nachbargemeinde Rutesheim, die gut per Bus zu erreichen ist. Durch die bequeme Anbindung an die Autobahnen A8 und A81 und den Verkehrsverbund Stuttgart wird die Landeshauptstadt schnell erreicht. Zur S-Bahn besteht eine Busverbindung, wodurch eine gute Anbindung an den ÖPNV garantiert wird. Naherholung bieten die angrenzenden Wald- und Wiesenflächen mit zahlreichen Spazier- und Wanderwegen.
Der Maklervertrag mit uns kommt durch eine Vereinbarung in Textform oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 3,57 % auf den Kaufpreis inklusive jeweils gesetzlicher Mehrwertsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.