Das sonnige Grundstück befindet sich mitten in Beilngries unweit der Sulz und des Main-Donau-Kanals. Es ist bereits erschlossen und steht Ihnen sofort zur Bebauung zur Verfügung. Überwiegend junge Familien haben sich dort bereits ihren Traum vom Eigenheim verwirklicht. Es handelt sich um das Baugebiet "Utzmühle". Der Bebauungsplan weist eine mögliche Bebauung sowohl mit Einfamilien-, als auch mit Doppelhäusern aus. Zulässig je Wohngebäude sind höchstens zwei Wohnungen, eine offene Bauweise und zwei Vollgeschosse: E + I + DG = 2 (DG kein Vollgeschoss) oder E + DG = 2 (DG als Vollgeschoss). Die maximale Grundflächenzahl liegt bei 0,4. Die Gebäude dürfen ausschließlich mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 25° bis 38° errichtet werden. Als Dachaufbauten sind Dachgauben mit einem Satteldach oder Schleppdach zulässig.
Das Grundstück befindet sich in der Stadt Beilngries, welche inmitten des Naturparks Altmühltal und direkt am Main-Donau-Kanal liegt. Der staatlich anerkannte Erholungsort - auch als “Perle des Altmühltals” bezeichnet - und das Altmühltal selbst sind ein Paradies für Fahrradfahrer, Wanderer und Naturliebhaber.
Die Stadt Beilngries bietet alles, was man für das alltägliche Leben braucht: Apotheken, Ärzte, Bäckereien, Metzgereien, zahlreiche Restaurants, Supermärkte und vieles mehr. Familien mit Kindern steht ein vollständiges Bildungsangebot von der Grund- und Förderschule über die Mittel- und Realschule bis hin zum Gymnasium zur Verfügung. Ergänzt wird das Angebot durch vielfältige Freizeiteinrichtungen, zahlreiche Sehenswürdigkeiten und touristische Veranstaltungen.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von jeweils 3,57 % inkl. MwSt. des Kaufpreises bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.