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Diese Doppelhaushälfte bietet Ihnen Platz für die ganze Familie. Der schön eingewachsene Garten mit Gartenhütte und dem weiten Blick in die Wiesen Richtung Südwesten und Norden sorgen für Ruhe und Erholung nahe des schöne Munkmarscher Hafens. Hochwertige Tischlereinbauten, ein schöner Dielenboden auf allen Etagen und der offene Wohn-/Essbereich sind sehr ansprechend und modern gestaltet. Die Aufteilung des Hauses ergibt sich wie folgt: Erdgeschoss: Diele, großzügiger Wohnbereich und Zugang zur Terrasse und dem Garten, Bulthaup-Küche mit Essplatz und Gäste-WC.
Obergeschoss: großer Flur, zwei Schlafzimmer, großes Bad mit Dusche und Badewanne.
Spitzboden: ein Schlafraum mit zwei separaten Einbaubetten.
Vor dem Haus befindet sich ein eigener PKW-Stellplatz.
Der Energieausweis ist in Vorbereitung.
Herzlich Willkommen im kleinen und beschaulichen Dorf am Sylter Watt: Munkmarsch. Der zentrale Treffpunkt ist der Munkmascher Hafen, welcher bis zum Bau des Hindenburgdamms als Tor zur Insel fungierte. Heute versprüht der kleine Yachthafen ein Hauch von Fernweh und das benachbarte 5-Sterne-Superior-Hotel Fährhaus mit ausgezeichneten Wellness-Einrichtungen und einem Gourmetrestaurant verwöhnt auch den anspruchsvollen Gast auf höchstem Niveau. Für Naturliebhaber erschließen sich hier traumhafte Spazierwege entlang des Wattenmeeres durch die wunderschöne Marschlandschaft. Hier bleibt genügend Raum und Zeit für Erholung.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3.57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatz-änderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.