Das ca. 885 m² große Sonnen-Grundstück ist nach Westen ausgerichtet und mit einem Zweifamilienhaus aus den 1950er- Jahren bebaut. Die Bestandsimmobilie ist nicht erhaltungswürdig, daher kann das herrliche Grundstück großzügig neu bebaut werden: es gilt GRZ bis zu 0,3, GFZ bis zu 0,6. Möglich sind 2 Vollgeschosse plus Dach, eine Bebauungstiefe ist nicht vorgegeben. Die Grundstücksmaße betragen ca. 20 m x ca. 44 m und eignen sich hervorragend für ein geräumiges Einfamilienhaus oder zwei großzügige Doppelhaushälften bzw. ein kleines Mehrfamilienhaus. Bei der Neubebauung muss ein Bauwich von 3 m eingehalten werden. Alle obigen Angaben sind unverbindlich. Der Bebauungsplan befindet sich zurzeit im Entwurf, und konkrete Planungen müssen mit dem Stadtplanungsamt in Zehlendorf abgestimmt werden.
Durch seinen familienfreundlichen Charakter gehört Zehlendorf zu den beliebtesten Wohnlagen im attraktiven Süd-Westen von Berlin. Das Grundstück befindet sich in einer ruhigen und grünen Wohnstraße. In unmittelbarer Umgebung befinden sich gepflegte Einfamilienhäuser sowie kleine Mehrfamilienhausanlagen.
Einkäufe des täglichen Bedarfs können Sie bequem in „Zehlendorf-Mitte“ erledigen. Exzellente Schulen wie die Emil-Molt-Waldorf-Schule, die Süd-Grundschule und die bekannte John-F.-Kennedy-Schule sowie weitere Oberschulen befinden sich ebenfalls in der Nähe. Zahlreiche Sportanlagen, Vereine und der nahe gelegene Laehr-Park laden zu sportlichen Aktivitäten ein. Der nur wenige Meter entfernte Mauerradweg bietet Ihnen die Möglichkeit für wunderschöne Radtouren. Vom S-Bahnhof „Zehlendorf-Mitte“ gelangen Sie in wenigen Minuten zur beliebten Shopping-Meile “Schlossstrasse“ im benachbarten Steglitz und in nur ca. 20 Minuten zum Potsdamer Platz. Mit dem PKW haben Sie erreichen Sie über die Clayallee die Berliner City sowie über die nahe A115 sämtliche Fernverbindungen.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe,
derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.