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Erhabene Eleganz trifft architektonisches Highlight

Neubauprojekt, Kauf | Deutschland, Hamburg, Alster, Hohenfelde
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ab 420,000 EUR
ca. 455,322 USD
Kaufpreis
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ab 1
Schlafzimmer
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ab 419,79 sqft
Wohnfläche ca.
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38
Wohneinheiten
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ab 420,000 EUR
ca. 455,322 USD
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Was Sie über dieses Neubauprojekt wissen sollten


Ausstattung und Besonderheiten dieses Neubauprojekts

Diese Immobilie lädt vom ersten Anblick durch eine elegante Fassade und moderne, akkurate Architektur ein. Das Gebäude bietet einen harmonischen Kontrast zur bestehenden historischen Nachbarschaftsarchitektur und setzt dadurch auch einen neuen Akzent in dieser Lage. Ein beeindruckendes, großzügiges Entrée mit Empore begrüßt die Bewohner mit einem geschmackvollen Farbkonzept, welches sich in den Wohnungen fortsetzt.


Auf einen Blick:

Moderne und effiziente Grundrissgestaltung
Helle, lichtdurchflutete Wohnung
Bodentiefe Fenster mit Glasbrüstungen
Echtholzparkett mit raumweise regelbarer Fußbodenheizung
Sehr hochwertige Bad- und Sanitärausstattung
Designarmaturen und großformatige Feinsteinzeugfliesen
perfekt aufeinander abgestimmt
Bodengleiche Dusche mit Glastür sowie Rainshower
Großer Abstellraum in der Wohnung
Zusätzliche Abstellfläche im Untergeschoss
Designfahrstuhl in alle Stockwerke
Mattschwarze Highlights im Fahrstuhl und beim Türrahmen
Fahrradkeller mit Parkliftsystem
CO2 Emissionen: 9,80 kg/(m²·a)


Alle Wohneinheiten des Projekts


Hohenfelde: Lage und Umfeld des Neubauprojekts

Die Immobilie befindet sich im beliebten Stadtteil Hohenfelde, eingebettet zwischen den Stadtteilen Uhlenhorst und St Georg, die sich durch ihre Lebendigkeit auszeichnen Die Nähe zur Außenalster mit ihren wunderschönen Parkanlagen, vielseitigen Freizeitmöglichkeiten sowie die Nähe zur Hamburger Innenstadt bilden eine ansprechende Symbiose aus Naherholung und urbanen Stadtleben Hohenfelde kombiniert prächtige Altbauten mit zahlreichen Grünflächen und gelebter Stadtteilkultur Familien mit Kindern genießen die Vorzüge ebenso wie Studenten, Singles oder Paare.

Auch die Hamburger Innenstadt ist innerhalb weniger Minuten zur Fuß oder per Fahrrad erreichbar Verschiedene Buslinien sowie die fußläufig erreichbare U 3 Bahnstation ermöglichen eine optimale Verkehrsanbindung an die Hamburger Innenstadt und zum Flughafen.


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E+V Hamburg Immobilien GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH, Hamburg


Stadthausbrücke 5
D - 20355 Hamburg
Telefon: +49(0)40 360 99 69 0
Fax: +49(0)40 360 99 69 29
Email: Hamburg.Projekte@engelvolkers.com


Geschäftsführer:
Philip Bonhoeffer, Niclas Gyllensvärd, Mathias Rumpf


Handelregister HR B 102450 - Hamburg
Steuernummer: 48/719/00154
Ust-ID-Nr.: DE256517252


Aufsichtbehörde:
FHH Bezirksamt Mitte
Verbraucherschutzamt Abteilung für
Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten
Klosterwall 2
D- 20095 Hamburg
Telefon 040-428544705


Haftpflichtversicherung:
Allianz Versicherungs AG
An den Treptowers 3
D- 12435 Berlin


Haftpflichtversicherung:
Allianz Versicherungs AG
An den Treptowers 3
D- 12435 Berlin

Verbraucherinformationen zur alternativen Streitschlichtung (Art 14 (1) ODR VO und § 36 VSBG) Die Internetplattform der Europäischen Union zur Online-Streitbeilegung (sog. „OS -Plattform“) für Verbraucher ist unter dem folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.


Der Dienst auf www.engelvoelkers.com wird bereitgestellt von:

Engel & Völkers AG
Vancouverstraße 2a
20457 Hamburg


Fotos: https://stock.adobe.com/de/


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch Vereinbarung in Textform zustande. Ergibt sich nicht aus abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, läuft der Vertrag mit dem Kaufinteressenten bzw. Mietinteressenten unbefristet und der Vertrag mit dem Verkäufer oder Vermieter sechs Monate. Dieser verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende schriftlich oder in Textform gekündigt hat.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns gegenüber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die hierdurch entstehenden Schäden.

3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keine Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.

4. Soweit keine Interessenkollision oder ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Miet-, Pacht oder ähnlicher Nutzungsvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch dem Grunde nach nicht, sofern nicht ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.

6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.


7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.

8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.

9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

10. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Courtagepassus

Die vom Käufer und Verkäufer an uns zu zahlende Courtage in Höhe von jeweils 3,125 % inkl. Umsatzsteuer auf den Kaufpreis ist mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Vertragsabschluss) verdient und fällig. Käufer und Verkäufer schulden die Courtage aufgrund separater Vereinbarungen in Textform in gleicher Höhe. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden, E+V Hamburg Immobilien GmbH (Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragter, erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer und dem Verkäufer. Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit. Die Weitergabe dieses Exposés an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadensersatzansprüche aus. Die Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen. Im Übrigen gelten die beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der E+V Hamburg Immobilien GmbH. Hinweise, wie Engel & Völkers Daten verarbeitet, finden Sie unter www.engelvoelkers.com/hamburg/projekte/datenschutz/



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