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EXKLUSIVES WOHNEN IN HISTORISCHER UMGEBUNG

Neubauprojekt, Kauf | Deutschland, Sachsen-Anhalt, Halle, Giebichenstein
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Was Sie über dieses Neubauprojekt wissen sollten


Ausstattung und Besonderheiten dieses Neubauprojekts

Interesse an einem modernen und großzügigen Eigenheim in zentraler Top-Lage der Händelstadt Halle?

Das Neubauprojekt in der Burgstraße 67 umfasst 24 exklusive Zwei- bis Vier-Raumwohnungen mit familiärem Charme sowie eine Tiergarage mit 21 Stellplätzen und einen Außenbereich, welcher Ihnen nochmal sieben weitere Stellplätze bietet.

Die Wohnungen bestechen durch eine zeitgemäße, offene Grundrissgestaltung und sind mit hochwertigen Materialien ausgestattet.

Das Wohnhaus ist nach KFW 55 Plus Standard entworfen und umgeben von traditionsreichen Sehenswürdigkeiten, zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten und in unmittelbarer Nähe des Saaleufers.


Alle Wohneinheiten des Projekts


Giebichenstein: Lage und Umfeld des Neubauprojekts

Halle (Saale) ist eine kreisfreie Stadt im Süden von Sachsen-Anhalt und liegt an der Saale. Mit etwa 241.000 Einwohnern ist sie die größte Stadt und eines der drei Oberzentren des Bundeslandes sowie Sitz des Landesverwaltungsamtes. Die Stadt bildet gemeinsam mit dem benachbarten Leipzig einen Ballungsraum sowie mit acht weiteren Städten in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen die Metropolregion Mitteldeutschland. Das Giebichenstein-Viertel wird im Süden durch die Nördliche Innenstadt, im Osten durch die Gottfried-Keller-Siedlung, den Landrain und das Paulusviertel und im Norden durch Kröllwitz und Trotha eingeschlossen. Durch die direkte Nähe zur Saaleaue im Westen gilt das Viertel als sehr beliebtes Wohngebiet. Der Name ist auf die Burg Giebichenstein zurückzuführen, die erstmals im Jahre 961 urkundlich erwähnt wurde. Heute wird sie als Freiluftmuseum genutzt. Außerdem beherbergt sie die künstlerischen Werkstätten der renommierten Kunsthochschule Halle. In dem Wohngebiet befinden sich überwiegend um 1900 errichtete Bauwerke. In Saalenähe, unweit vom Berg Zoo Halle, befinden sich zudem überwiegend Gebäude mit Villencharakter und großen Gärten. Durch die zahlreichen Park- und Grünanlagen, wie beispielsweise Amtsgarten oder Reichardts Garten, gehört das Giebichenstein-Viertel zu den grünsten Vierteln der Stadt und hat deshalb einen sehr hohen Erholungswert für die gesamte Stadtbevölkerung. In fußläufiger Entfernung sind alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs gut zu erreichen. Die soziale als auch die technische Infrastruktur ist sehr gut.


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Engel & Völkers Halle
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  • 06108 Halle (Saale)
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Telefax: +49-(0)345 - 470 496 11
Email: halle@engelvoelkers.com
Internet: www.engelvoelkers.com

Geschäftsführender Gesellschafter: Ralf Oberänder Handelsregister: Amtsgericht Leipzig
Handelsregisternummer: HRB 35463 Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 244 211 460
Berufsaufsichtsbehörde: Stadt Leipzig, Ordnungsamt/Gewerbeamt, Prager Straße 136, 04317 Leipzig

Erlaubnis gem. § 34c Gewerbeordnung erteilt durch die Stadt Leipzig.

Berufshaftpflichtversicherung:
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Deelbögenkamp 4
22297 Hamburg
Geltungsbereich: weltweit



Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas Anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden.
3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
4. Soweit keine Interessenkollision vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.
8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.
10. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig

Courtagepassus

Der Makler-Vertrag mit uns und/ oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Es fällt keine Käufercourtage an. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.



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