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Das gepflegte 1-2 Familienhaus wurde 1966 in Massivbauweise errichtet und ist vollständig unterkellert. Im Erdgeschoss wie im ersten Stock befinden sich zwei nahezu identisch geschnittene Wohnungen mit jeweils ca. 53 m² und 50 m² Wohnfläche verteilt auf 2 Zimmern. Von den Wohnzimmern aus erreichen Sie die nach Süden ausgerichtete Terrasse oder im 1. OG den Balkon. Hier können Sie in der Sonne entspannen und Kraft tanken. Die beiden Wohnungen sind in einem gepflegten und teilweise modernisierten Zustand. So wurden beispielsweise die Kunststofffenster ab dem Jahr 2006 erneuert. Besonders hervorzuheben ist das ansprechende Tageslichtbad im EG, das 2017 erneuert wurde. Im ausgebauten Dachgeschoss befinden sich drei weitere gemütliche Zimmer sowie ein Gäste-WC. Die Wohnung im Obergeschoss wird derzeit vom Eigentümer bewohnt, der seinen Auszug zur Übergabe im 1.Quartal 2023 plant. Das Immobilienangebot verfügt außerdem über zwei Garagen mit elektrischem Tor, einer Gartenlaube und einen pflegeleicht angelegten Garten. Diese Immobilie bietet Ihnen eine gute Kombination aus Selbstbezug und/oder Kapitalanlage. Zögern Sie nicht und vereinbaren noch heute einen Besichtigungstermin.
Das Zweifamilienhaus liegt in Zirndorf-Weinzierlein im mittelfränkischen Landkreis Fürth. Der Ort ist ca. 12 km vom Fürther Stadtkern und 15 km von Nürnberg entfernt. Zirndorf selbst ist nur 6 km entfernt und bietet eine hervorragende Infrastruktur. Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs wie Bäcker, Metzger, Supermarkt, Ärzte, Post und Banken sind in der Kreisstadt vorhanden. Ein Kindergarten befindet sich im Ort und die Grundschule finden Sie im 1 km entfernten Wintersdorf, weiterführende Schulen in Zirndorf und Oberasbach. Weinzierlein verfügt über eine gute Busanbindung. Wälder, Wiesen und Felder schaffen ein ländliches Wohnen im Städtedreieck Nürnberg, Fürth und Erlangen mit viel Ruhe und hohem Erholungswert.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.