Im wunderschönen und grünen Kurort Bad Klosterlausnitz befindet sich das 1.105 m² große Baugrundstück und ermöglicht die Erbauung einer freistehenden Immobilie in einer großzügigen Baulücke. Das Grundstück besteht aus 2 verschiedenen Flurstücken. Es weist eine Breite von ca. 18 m und eine Tiefe von ca. 57 bis 62 Meter auf. Alle notwendigen Medien sind an der Straße anliegend. Die Hangneigung ist im mittleren Bereich des Grundstückes am stärksten, sodass oberhalb und unterhalb des Grundstückes nahezu gerade Flächen vorhanden sind. Beispielsweise könnte die Zufahrt im unteren Bereich des Grundstückes angelegt werden, um das freistehende Einfamilienhaus im mittleren bzw. oberen Bereichs des Grundstückes errichten zu können. Oberhalb der Fläche können Sie dann den Weitblick ins Grüne genießen und die Abende im Garten ausklingen lassen. Auch die Möglichkeit der Bebauuung unterhalb des Grundstückes ist möglich, sodass der Gartenbereich im oberen Teil angelegt werden kann. Aufgrund des nord?östlich angrenzenden Feldes und die Distanz zu den
östlichen und westlichen Nachbaren ist die Ruhe garantiert.
Das großzügige Baugrundstück befindet sich in einer gepflegten Lage im Kurort Bad Klosterlausnitz. Die Autobahnen A4 und A9 sind nur 5 Fahrminuten entfernt. Die waldreiche Gegend bietet
vielfältige Möglichkeiten zur Erholungsgestaltung unddiverse Kureinrichtungen. Durch die Nähe zumHermsdorfer Kreuz erreicht man Städte wie Gera und Jena in maximal 20 und Leipzig in 45 Fahrminuten.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 4,76 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer (aktuell 19%) ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EV Immobilien GmbH Jena Shop Erfurt erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.