Auf diesem Anwesen in Holzhausen über der Aar von 839 m² befinden sich zwei Bestandsimmobilien sowie ein ehemaliges Schreinereigebäude. Das Bestandsobjekt von 1900 befindet sich in erster Reihe und verfügt über eine Wohnfläche von ca. 129 m². Das dahinterliegende Objekt von 1976 zeichnet sich durch eine Wohnfläche von ca. 142 m² aus. Des Weiteren gehört eine wunderschöne Terrasse zum Anwesen von 1976 dazu. Die ehemalige top-gepflegte Schreinerei von 1947 misst eine Nutzfläche von ca. 234 m², die für weitere Nutzungsmöglichkeiten offensteht. Ein großer Garten sowie eine moderne Garage + mehrere Stellplatzmöglichkeiten im Innenhof runden dieses Angebot ab. Für verbindliche Aussagen zur Neugestaltung der Objekte können Sie sich an das örtliche Bauamt wenden. Die beiden Bestandsimmobilien befinden sich in einem nicht mehr zeitgemäßen Zustand und erfordern diverse Modernisierungsarbeiten.
Energiedaten Festerbachstraße 12 und 12a: Endenergieverbrauch kWh/(m²*a): 125,5, Ölheizung, Baujahr: 1900 / 1976, Energieklasse: D
Holzhausen über Aar mit seinen 1200 Einwohnern, ist ein Ortsteil der hessischen Gemeinde Hohenstein im Rheingau-Taunus-Kreis. Nördlich des Hauptkamms zwischen Limburg und Wiesbaden gelegen, verfügt Holzhausen über Aar über eine gute Straßenverkehrsanbindung und einen Autobahnanschluss an die A3. In nur 20 Minuten erreichen Sie die Innenstadt von Wiesbaden mit seinen vielfältigen Kulturangeboten. In 30 Minuten sind Sie am Frankfurter Flughafen. Eine zügige Anbindung erfolgt über die nicht weit entfernte Bundesstraße 54 Einen Kindergarten finden Sie ebenfalls in Holzhausen über Aar und Schulen in den Nachbarorten Hohensteins.
Zudem glänzt das attraktive Hohenstein durch seine zahlreichen Vereine und Verbände und bietet auch ein großes Angebot an Freizeitaktivitäten, wie den Jugendhäusern oder den ehrenamtlich geleiteten Seniorengruppen.
Damit verspricht die Gemeinde Hohenstein ein angenehmes Zusammenleben für Jung und Alt.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.