Diese hier angebotene Immobilie befindet sich im Bremer Stadtteil Hemelingen. Das Objekt verfügt über ca. 130 m² und kann sowohl als Büro oder Ladenfläche genutzt werden. Zusätzlich befinden sich in der Immobilie, zwei WC-Anlagen, eine Küche und ein Abstellraum. Ein ca. 7 m² großer Keller bietet weitere Abstellfläche.
Die Ladenfläche eignet sich insbesondere für Heilpraktiker, Physiotherapeuten, etc. oder als Büro.
Gastronomische Konzepte sind dort nicht möglich.
In diesem Fall wird ein Staffelmietvertrag vereinbart
- Große Fensterfront
- 2 WC- Anlagen
- Konferenzraum
- Kleine Küche
- Keller
- Abstellraum
EV05579
Die Hansestadt Bremen ist mit rund 550.000 Einwohnern die zehntgrößte Stadt Deutschlands und stellt das Zentrum der Metropolregion Bremen/Oldenburg dar. Bremen ist ein wichtiger Standort der Automobil-, Schiffbau-, Elektronik- und Nahrungsmittelindustrie. Viele Hightechfirmen wie EADS, Atlas Elektronik und OHB haben hier ihren Standort. Mit dem internationalen Flughafen Bremen sowie der Standort im Schnittpunkt der BAB 1 und 27 ist Bremen auch verkehrstechnisch ein zentraler Ort in Norddeutschland. Das Objekt liegt im Stadtteil Hemelingen im Stadtbezirk Bremen Ost und ist ca. 8 km vom Bremer Zentrum entfernt.
Im gleichnamigen Ortsteil Hemelingen wurde seit den 2000er Jahren durch ein Projekt Hemelingen-Sanierung eine großflächige Aufwertung durch Investitionsmaßnahmen sowohl im Gewerbe-, Handel- als auch Wohnungsbereich erreicht. Heute finden sich im Stadtteil entsprechend Schulen, Nahversorger und eine optimale Verkehrsanbindung.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Courtage in Höhe von 3,57 Monatsbruttomieten (Nettomiete + Nebenkosten) inkl. gesetzlicher MwSt., bei Mietvertragsverlängerungsoption eine weitere Monatsbruttomiete, ist mit Abschluss des Mietvertrages verdient und fällig. Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Mieter (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB).