-Atrium mit Terracotta-Quellsteinbrunnen aus der Erbauungszeit
-Baujahr: 1974 (Planungsgruppe Stieldorf mit Gottfried Böhm)
-Die Architektengruppe errichtete etwa zeitgleich u.a. das Bundeskanzleramt in Bonn
-Architekturpreise 1975 und 1979
-Denkmalschutz in 1994, als seinerzeit jüngstes Baudenkmal Deutschlands
-keine tragenden Wände durch die Holzständerwerkbauweise
-in 2021/2022 modernisiert
-August 2022 erfolgt eine Erneuerung des Fassadenanstrichs mit hochwertiger Silikatfarbe
-Vinyl-/Fliesen und Korkboden
-ca. 30 Stellplätze vorhanden
MAKLERCOURTAGE
Ein Maklervertrag mit EVC Rheinland GmbH kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch Inanspruchnahme unserer Maklerleistungen auf der Grundlage des vorliegenden Exposés zustande. Sollte die von uns nachgewiesene Mietgelegenheit für die im Exposé bezeichnete Fläche bereits bekannt sein, ist uns dies unverzüglich mitzuteilen. Die vom Mieter zu zahlende Maklercourtage ist verdient und fällig mit Mietvertragsabschluss. Sie beträgt bei einer Vertragslaufzeit bis zu 60 Monaten drei Monatsmieten und bei einer Laufzeit von 61 Monaten und mehr vier Monatsmieten. Dem Mieter vertraglich eingeräumte Options- oder Vormietrechte auf zusätzliche Mietzeiten und/oder Mietflächen werden unabhängig von Dauer, Flächengröße und Ausübungszeitpunkt jeweils mit einer zusätzlichen Maklercourtage in Höhe von einer Monatsmiete berechnet. Die Monatsmiete versteht sich als die im Mietvertrag vereinbarte Nettokaltmiete, wobei mietfreie Zeiten unberücksichtigt bleiben. Ist eine Staffelmiete vereinbart, gilt die Durchschnittsmiete bezogen auf die Vertragslaufzeit als Bemessungsgrundlage. Alle Angaben zur Maklercourtage verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer.
RECHTLICHE HINWEISE
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Auf Wunsch stehen wir Ihnen mit weiteren Informationen zum Objekt und zum Eigentümer gerne zur Verfügung. Die Besichtigung kann jederzeit nach Vereinbarung mit einem unserer Mitarbeiter/ Beauftragten erfolgen. An dieser Stelle weisen wir noch einmal ausdrücklich auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin.
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Brühl zählt mit seinen ca. 45.000 Einwohnern zu den bevorzugten Wohnlagen des südlichen Randgebietes von Köln. Die Stadt verfügt über eine hervorragende Infrastruktur. Alle Schulsysteme, ein S-Bahnanschluss und Regionalbahnlinien, vielfältige Einkaufsmöglichkeiten oder die Nähe der Großstädte Köln und Bonn zeichnen den Standort aus. Beide Metropolen sind in ca. 10 Fahrminuten von Brühl aus erreichbar. Die zum Rhein-Erft-Kreis gehörende Stadt grenzt zudem an die Städte Wesseling, Bornheim, Weilerswist, Erftstadt sowie Hürth.