Diese 2-Zimmer-Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss eines kleinen Mehrfamilienhauses mit fünf Parteien. Das Haus liegt in ruhiger begehrter Halbhöhenlage mit südlicher Ausrichtung. Von der Diele gelangen Sie in den Wohn-Essbereich mit Zugang zum Südbalkon. Von hier aus sehen Sie teilweise auf den Bodensee. Vom Wohnbereich geht man in die abgetrennte Küche. Daneben gibt es ein großzügiges Schlafzimmer und ein Badezimmer mit Badewanne.
Zur Wohnung gehören ein Kellerraum und eine Einzelgarage.
Der Gemeinschaft steht außerdem ein Waschraum zur Verfügung
Die Wohnung befindet sich absolut ruhig gelegen in einem sehr begehrten Wohngebiet im Überlinger Osten unterhalb des Schlosses Rauenstein.
Nahezu alles, ganz gleich ob Ärzte, Schulen, öffentliche Verkehrsmittel oder auch alle anderen Dinge des täglichen Bedarfs erreichen Sie von hier aus bequem zu Fuß. Sowohl zur Seepromenade als auch zum Strandbad Ost sind es nur wenige Gehminuten. Überlingen - das traumhafte Fleckchen am Bodensee – besticht mit der wunderschönen Seeuferpromenade und der attraktiven mittelalterlichen Altstadt. Aufgrund seines Charmes wird Überlingen auch das kleine Nizza vom Bodensee genannt.
Die historische Innenstadt, das mediterrane Ambiente, die lange Uferpromenade und die vielfältigen kulinarischen Angebote mit zahlreichen Cafés und Restaurants sind nur einige Aspekte, die für ein angenehmes Wohnen inklusive Urlaubsflair am Bodensee sprechen.
Der Maklervertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach dem am 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) je 3,00 % zzgl. Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe, also insgesamt derzeit 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer. Gerne stehen wir Ihnen mit weiteren Informationen zum Objekt zur Verfügung.