Hier in Kalbach entstehen drei ästhetisch anspruchsvolle, hochwertige Villen: drei familienfreundliche, perfekt geplante Häuser mit tollen Gärten, die zum Verweilen in der Natur einladen. Oder steht Ihnen eher der Sinn nach einem Drink auf Ihrer eigenen Dachterrasse mit Blick auf die Frankfurter Skyline? All dies ist hier in den Skyview Villen möglich! Das Gebäudeensemble verwirklicht alle Ansprüche einer modernen Wohnvision: Erholungsraum & Leichtigkeit im Naturraum! Alle Villen verfügen über fünf Zimmer und einen Keller sowie private Gärten! Smarte Grundrisse mit großzügiger Raumaufteilung, offenen Wohn-/Eßbereichen und viel Licht im ganzen Haus, dazu exklusive Badezimmer, teilweise mit privater Spa-Terrasse. Abgerundet wird das Angebot durch den hohen Gestaltungsanspruch, der sich über die Architektur bis hin zur Detailauswahl von Oberflächen und Objekten für die Entwicklung wie ein roter Faden durchzieht.
Frankfurt-Kalbach ist ein nördlicher Stadtteil von Frankfurt am Main. Zusammen mit dem neuen Stadtbezirk Riedberg bildet der historisch gewachsene Stadtbezirk Kalbach den Ortsbezirk Kalbach/Riedberg. Die Buslinien 24, 28, 29 und die Nachtbus-Linie N4 fahren im Bereich Kalbach. Die U-Bahn-Linie U2 verbindet Kalbach einerseits mit der Innenstadt bis zum Südbahnhof, andererseits mit Bad Homburg-Gonzenheim. Hervorzuheben ist zudem die gute Verkehrsanbindung auf die Autobahnauffahrten A661 und A5. Besonders bei Familien erfreut sich der Stadtteil Kalbach großer Beliebtheit. Dies liegt an der gelungenen Kombination aus vielseitigem Freizeitangebot, vielen Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs und den vorhandenen Bildungseinrichtungen wie vier Kindertagesstätten, einer Grundschule und dem Jugendzentrum.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 3,57 % auf den Kaufpreis inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.