Das hier angebotene, voll erschlossene, ca. 651 m² große und sonnige, nach Süden ausgerichtete Baugrundstück, befindet sich in ruhiger und sehr stimmiger Nachbarschaft in dem beliebten Kleinblittersdorfer Ortsteil Auersmacher.
Das Grundstück schließt sich aus zwei Parzellen zusammen und bedarf bei Kauf einer neuen Vermessung. Weitere Informationen erhalten Sie gerne bei einem persönlichen Gespräch bzw. bei einer Besichtigung vor Ort.
Da dieses Gebiet keinem Bebauungsplan unterliegt, erfolgt die Orientierung an der Nachbarbebauung gem. § 34 BauGB, die hier vorherrschend durch Einfamilienhäuser geprägt ist.
Zwecks verbindlicher Informationen über die Bebaubarkeit ist es erforderlich, sich mit dem Bauamt direkt in Verbindung zu setzen. Wir empfehlen hierzu eine formelle schriftliche Bauvoranfrage bei den zuständigen Behörden.
Wir freuen uns über Ihre Anfrage.
Kleinblittersdorf / Auersmacher liegt nur wenige Fahrminuten von Saarbrücken entfernt. In unmittelbarer Nähe verläuft die Grenze zu Frankreich. Die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel ist durch die Saarbahn hervorragend. Alle Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen, Kindergärten und Sportstätten sind vor Ort zahlreich vorhanden. Die Autobahnen Richtung Mannheim, Luxemburg, Metz und Straßburg sind nur 5 Minuten entfernt.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3.000,00 € zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3.570,00 € des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.