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Dieses Grundstück besteht aus zwei Parzellen, die beide bebaut werden können. Die Breite an der Straße beträgt ca. 35 Meter.
Es stehen mehrere nicht bewohnbare kleinere Gebäude und ein renovierungsbedürftiges Einfamilienhaus auf dem Grundstück. Früher war hier u.A. eine Hühnerfarm untergebracht.
Aufgrund der interessanten Lage und vielfältigen Möglichkeiten, die das Bauland hergibt, ist das ein interessantes Objekt für Bauträger und Investoren. Es gibt für diesen Standort keinen Bebauungsplan; es gilt hier der §34 BauGB.
Eine Besichtigung ist jederzeit mit unserem Team möglich.
Das Grundstück liegt in einer sehr verkehrsgünstigen Lage in der Mittelstadt St. Ingbert. Die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und die Autobahnen A6 und A8 ist hervorragend. In nächster Nähe gibt es Ärzte, Apotheken, Schulen, Kindergärten und zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten.
Die Fußgängerzone in St. Ingbert liegt nur wenige hundert Meter entfernt.
Die Landeshauptstadt Saarbrücken ist mit dem PKW in 15 Minuten erreichbar.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.