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Grundstück, Kauf | Deutschland, Saarland, Saarpfalz-Kreis
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Besonderheiten dieses Grundstücks

Dieses Grundstück besteht aus zwei Parzellen, die beide bebaut werden können. Die Breite an der Straße beträgt ca. 35 Meter.
Es stehen mehrere nicht bewohnbare kleinere Gebäude und ein renovierungsbedürftiges Einfamilienhaus auf dem Grundstück. Früher war hier u.A. eine Hühnerfarm untergebracht.
Aufgrund der interessanten Lage und vielfältigen Möglichkeiten, die das Bauland hergibt, ist das ein interessantes Objekt für Bauträger und Investoren. Es gibt für diesen Standort keinen Bebauungsplan; es gilt hier der §34 BauGB.
Eine Besichtigung ist jederzeit mit unserem Team möglich.


Saarpfalz-Kreis: Lage und Umfeld des Grundstücks

Das Grundstück liegt in einer sehr verkehrsgünstigen Lage in der Mittelstadt St. Ingbert. Die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und die Autobahnen A6 und A8 ist hervorragend. In nächster Nähe gibt es Ärzte, Apotheken, Schulen, Kindergärten und zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten.
Die Fußgängerzone in St. Ingbert liegt nur wenige hundert Meter entfernt.
Die Landeshauptstadt Saarbrücken ist mit dem PKW in 15 Minuten erreichbar.


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Engel & Völkers Saarbrücken
  • Saarland Immobilienvermittlung GmbH
  • Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
  • Saarstraße 1
  • 66111 Saarbrücken
  • Tel.: +49 681 910 339 0
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Saarland Immobilienvermittlung GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Saarstraße 1
66111 Saarbrücken
Geschäftsführer: Hr. Daniel Rausch

HRB: 104126 SB
USt.-Id.: DE 313 581 328
Erlaubnis nach § 34c-Gewerbeordnung (GewO) vom 23.10.2017 durch die Landeshauptstadt Saarbrücken
Telefon: 0681 - 910 339 0
Telefax: 0681 - 910 339 13
E-Mail: saarbruecken@engelvoelkers.com

Online-Streitbeilegung: http://ec.euorpa.eu/consumers/odr

Energie­informationen


Courtagepassus

Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.


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