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Dieses außergewöhnliche Anwesen aus dem Jahr 1750 hat eine Gesamtfläche von ca. 425 m² und befindet sich auf einem 2.678 m² großen Grundstück in zentraler Wohnlage in Pellingen. Der ursprüngliche Teil des Gebäudes wurde bereits ca. 1750 als Pfarrhaus errichtet. 1850 wurde das Gebäude um einen zweigeschossigen Teil erweitert. Ca. 1987 wurde der Anbau als Jugendheim ausgebaut. Das Objekt wurde mit den Jahren komplett renoviert und saniert. Mittelpunkt des Erdgeschosses ist das großzügige Wohn- und Esszimmer, welches zum Verweilen einlädt. Des Weiteren befindet sich auf dieser Ebene die Küche mit angrenzender Vorratskammer (Einbauküche ist im Kaufpreis enthalten), das Entrée, HWR mit Zugang zur Terrasse und eine Abstellkammer. Über die stilvolle Treppe gelangt man ins Obergeschoss. Hier befindet sich neben den fünf geräumigen Schlafzimmern (ein Schlafzimmer mit Bad en Suite) zwei Tageslichtbäder mit Dusche. Als Einfamilienhaus konzipiert, bietet es momentan ca. 198 m² Wohnfläche, welche nach individuellem Bedarf variabel erweitert (Dachgeschoss ist ausbaufähig) oder entsprechend verändert werden können. Der Anbau wurde zuletzt als Jugendheim genutzt. Eine Nutzung als Büro-/Gewerbeeinheit oder ggfs. als zusätzliche Wohneinheit ist denkbar. Der herrlich angelegte Garten und die großen Garagen (4 Garagenstellplätze) sind nur ein Ausschnitt der vielen Highlights dieser Immobilie mit besonderem Charme.
Machen Sie sich bei einer persönlichen Besichtigung ein eigenes Bild dieser exklusiven Immobilie. Info: Der Energieausweis ist in Bearbeitung.
Dieses hochwertige, attraktive Anwesen befindet sich in dem beliebten Ort Pellingen, ganz in der Näher der Stadt Trier. Pellingen gehört zur Verbandsgemeinde Konz und hat etwa 1150 Einwohner. Über die B268 besteht eine gute Anbindung in Richtung Saarland aber auch Luxemburg erreichen Sie in nur ca. 25 Min. mit dem Auto. Von hier sind es lediglich 10 Autominuten bis nach Trier-Feyen, wo sich alle gängigen Einkaufsmöglichkeiten in einem neuen, modernen Einkaufszentrum befinden.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich 19 % Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttoprovision unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Jürgen Gombert Immobilien (Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.