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Vom Foyer des 2010 realisierten freistehenden Einfamilienhauses erreicht man das Gäste-WC, die Designerküche (Bulthaup) sowie den komplett offen gestalteten Ess- und Wohnbereich. Über den repräsentativen Wohn- Essbereich der über einen offenen Kamin verfügt, erreichen Sie die von Sonnensegeln geschützte große Terrasse! Hier lädt die untergehende Sonne zum verweilen ein. Große, bodentiefe Fenster verleihen dem Haus eine Wohlfühlatmosphäre. Über eine in den Raum gestellte Holztreppe gelangt der Bewohner in das Obergeschoss. Hier stehen 2 Schlafzimmer sowie ein stylischem Bad mit 2 Waschtischen einer bodengleichen Dusche, nebst freistehender Badewanne. Zwei Garagen sowie 4 Außenstellplätze stehen für die Fahrzeuge bereit!Dies ist das ideale Zuhause für Menschen die eine topausgestattete Immobilie in offenem Stil mit Galerie und Freiraum suchen.
Erlenbach ist eine Weinbau Gemeinde im Osten des Landkreises Heilbronn. Mit seinen 4952 Einwohnern besteht es aus den ineinander übergehenden Ortsteilen Erlenbach (im Osten) und Binswangen (im Westen). Nachbarstädte und gemeinden Erlenbachs sind Heilbronn (Stadtkreis), Neckarsulm, Eberstadt und Weinsberg. Mit Neckarsulm und Untereisesheim ist die Gemeinde eine Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft eingegangen. Erlenbach ist ein Weinbauort, in dem auf rund 250 ha2 Wein angebaut wird. Die Gemeinde ist durch Landstraßen mit seinen Nachbarorten verbunden und Anschlüsse an das Eisenbahn und Fernstraßennetz befinden sich in den unmittelbaren Nachbarstädten, auch an die A 6, die unmittelbar an Erlenbach vorbeiführt, aber dort keine Ausfahrt hat. Erlenbach verfügt über eine Grund und Hauptschule mit Werkrealschule, die ca. 350 Schüler besuchen. Darüber hinaus gibt es drei gemeindliche Kindergärten.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe (vorbehaltlich gesetzlicher Verlängerung bis 31.12.2020 16%), derzeit also insgesamt 3,48 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. […] Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
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