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Grundstück, Kauf | Deutschland, Bayern, Erlangen
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Besonderheiten dieses Grundstücks

Das angebotene Grundstück mit Altbestand ist Teil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5/3 B "Südhang" der Gemeinde Bubenreuth aus dem Jahre 1967 - der Geltungsbereich ist als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Ein positiver Vorbescheid des LRA-ERH für zwei Doppelhäuser mit Garagen, eine qualifizierte Baugrunduntersuchung sowie ein Nivellement liegt vor.


Erlangen: Lage und Umfeld des Grundstücks

Das grüne und stadtnahe Bubenreuth bietet eine ausgezeichnete Infrastruktur. Schule, Kindergärten, Sportverein sowie Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs sind vor Ort. Erlangens Innenstadt ist in nur 10 Minuten mit dem PKW erreichbar. Die Bahnverbindung ist sehr gut, ebenso fährt stündlich ein Bus. Das angebotene Grundstück befindet sich westlich, in sehr guter Lage der Ortschaft und besticht durch seine Größe sowie diverser Möglichkeiten der Bebaubarkeit.


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Engel & Völkers Erlangen
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  • Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
  • Daniel Kopp
  • Hauptstraße 33
  • 90154 Erlangen
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Vertreten durch:
Geschäftsführer Daniel Sebastian Kopp

Kontakt:
Telefon +49-(0)9131-974 78 40
Telefax +49-(0)9131-974 78 50
E-Mail: Erlangen@engelvoelkers.com

Registergericht Fürth
Registernummer: HRB 19558
Umsatzsteuer-ID: DE316075868

Zuständige Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit nach §34 c GewO:
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Tel: 089 - 51160, Fax: 089 - 51161306

www.ihk-muenchen.de/34c-gewo/


Verbraucherinformationen zur alternativen Streitschlichtung (Art 14 (1) ODR-VO und § 36 VSBG)
Die Internetplattform der Europäischen Union zur Online-Streitbeilegung (sog. „OS-Plattform“) für Verbraucher ist unter dem folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Energie­informationen


Courtagepassus

Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3,27% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.


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