Mit diesem Grundstück erhalten Sie die seltene Gelegenheit im Grünen zu wohnen und doch in direkter Stadtnähe zu leben.
Eine Bebauung erfolgt nach § 34 Bau GB, ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Es handelt sich um ein reines Wohngebiet. Die Bebauung würde den Blockrand auf der nördlichen Seite zu einem Abschluss bringen. Hier besteht derzeit noch eine Lücke. Die Erschließung des Grundstücks wird über die Herrenhauser Str. erfolgen.
Bei einer Wohnbebauung sollten die Bauhöhen der angrenzenden Bebauung aufgegriffen werden. Eine Beeinträchtigung der bestehenden Bebauung und Nutzungen soll ausgeschlossen werden.
Das Grundstück ist noch nicht vermessen; die Kosten für die Vermessung übernimmt der Käufer.
Gerne stehen wir für Besichtigungen zu Ihrer Verfügung.
Dieses Grundstück befindet sich in einer ruhigen Seitenstraße von Mettmann, fernab des Straßenlärms. Der Stadtteil ist ein gefragter Bezirk Mettmanns, der nur wenige Minuten von der pulsierenden "Oberstadt" im Zentrum entfernt liegt. Fußläufig erreichbare Nahversorgungsangebote machen den Standort perfekt. Darüber hinaus stehen unterschiedliche Schulformen und Kindertageseinrichtungen im näheren Umfeld zur Verfügung. Freizeitmöglichkeiten sind vielfältig gegeben, z.B. das nahe gelegene Neanderthal, die Reitställe in der Umgebung sowie verschiedene Schwimmbäder und Golfplätze. In weniger als 10 Minuten Fahrzeit gelangt man zu den Autobahnen A 3,
A 46 und A 52 und in 25 Minuten hat man die Königsallee im Herzen von Düsseldorf erreicht. Die Fahrt zum Düsseldorfer Flughafen wird in ca. 15 Minuten geschafft. Die Landeshauptstadt Düsseldorf kann mit öffentlichen Verkehrsmitteln in nur 20 Minuten erreicht werden. Trotz der Nähe zum Flughafen ist man in dieser Wohnlage frei von Fluglärm, was Mettmann deutlich von anderen gefragten Wohnlagen abhebt.
Der Makler-Vertrag mit uns, EV Oliver Jacobs Immobilien und/oder unseren Beauftragten, kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.