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Haus, Miete | Deutschland, Nordrhein-Westfalen, Euskirchen (Kreis)
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Ausstattung und Besonderheiten dieses Hauses

Bei dem hier offerierten Mietshaus handelt es sich um eine
ehemalige Möbelschreinerei/Dampffabrik eines 2013 kern- sanierten Einfamilienhauses im Loftstil. Schon beim Be-
treten dieser einzigartigen Immobilie lässt die Kombination aus sichtbarem Mauerwerk, Beton und Stahl den Besucher erstaunen. Das Herzstück des Hauses bildet der offen gestaltete Wohn-/Essbereich mit integrierter Küche. Dieser Wohnbereich lässt sich im Sommer durch eine Fensterschiebeanlage um den angrenzenden, mediterranen Innenhof erweitern. Ein in der Mitte des Hofes, eingefasster Baum spendet Schatten. Im Winter sorgt ein Wandkaminofen für wohlige Wärme und Gemütlichkeit. Das Erdgeschoss verfügt darüber hinaus über ein Arbeitszimmer sowie ein Gäste-WC. Eine offene Stahltreppe führt in das Obergeschoss, welches vier weitere, giebelhoch gestaltetet Zimmer beherbergt. Ein großzügiges Bad mit freistehender Wanne und bodentiefer Dusche lässt keine Wünsche zur Entspannung offen. Möchten Sie sich selber einen Eindruck von dieser außergewöhnlichen Immobilie verschaffen, dann kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!


Euskirchen (Kreis): Lage und Umfeld dieser Immobilie

Die Kreisstadt Euskirchen liegt verkehrsgünstig im Dreieck zwischen den Großstädten Köln, Bonn und Aachen und ist eingebettet in wunderschöne Natur. Attraktive Ausflugsziele sind dort zu finden. Insbesondere das ausgedehnte Gebiet um die Steinbachtalsperre und die nahe gelegene Eifel laden zum Wandern und Radfahren ein. Der Golfplatz Burg Zievel ist nur wenige Kilometer entfernt. Im Stadtzentrum von Euskirchen befinden sich sämtliche Schulformen, Kindergärten sowie ein großzügiges Sport-, Freizeit- und Kulturangebot inklusive eines Stadttheaters. Euskirchen verfügt über ein gut ausgestattetes Krankenhaus sowie Fachärzte auf allen Gebieten. Die Erreichbarkeit innerhalb der Stadt wurde vor allem durch den Stadtbus erhöht. In fußläufigen Entfernungen lädt Euskirchen zwischen dem Alten Markt und dem Bahnhof zum Bummeln, Einkaufen und Verweilen ein. Die Autobahn A1 erreichen Sie in circa fünf Minuten und sind in ca. 35 Minuten in der Kölner Innenstadt - mit der DB gelangen Sie im 30-Minuten-Takt nach Köln- bzw. Bonn-Zentrum. Durch die Mischung aus guter Verkehrsanbindung und Zentrumslage verfügen Sie über ideale Rückzugsmöglichkeiten, ohne auf die täglichen Annehmlichkeiten des Lebens verzichten zu müssen.


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Engel & Völkers Euskirchen
  • EV Faßbender Immobilien GmbH
  • Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
  • Julia Dahlke
  • Rathausstraße 1 / Alter Markt
  • 53879 Euskirchen
  • Tel.: +49 2251 793610
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Impressum
ENGEL & VÖLKERS • Euskirchen • Düren •

EV Faßbender Immobilien GmbH
Lizenzpartner der ENGEL & VÖLKERS Residential GmbH

Rathausstraße 1 / Alter Markt
D-53879 Euskirchen
Telefon: +49-2251-79 36 10
Telefax: +49-2251-79 36 111
Email: Euskirchen(at)engelvoelkers.com
Internet: www.engelvoelkers.com/euskirchen

HRB 24566 · Amtsgericht Bonn
Steuernummer 209/5704/547
UStldNr. DE 325068841
§34C GewO - Bonn
Geschäftsführerin: Susanne Faßbender


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch Vereinbarung in Textform zustande. Ergibt sich nicht aus abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag mit dem Verkäufer oder Vermieter eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende schriftlich oder in Textform gekündigt hat.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die hierdurch entstehenden Schäden.

3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keine Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.

4. Soweit keine Interessenkollision oder ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Miet-, Pacht oder ähnlicher Nutzungsvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch dem Grunde nach nicht, sofern nicht ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.

6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.

7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.

8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.

9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

10. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Verbraucherinformationen zur alternativen Streitschlichtung (Art 14 (1) ODR-VO und § 36 VSBG)

Die Internetplattform der Europäischen Union zur Online-Streitbeilegung (sog. „OS-Plattform“) für Verbraucher ist unter dem folgenden Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.


Allgemeines Gebühren- und Provisionssatzverzeichnis

Stand: 01.10.2009

Hinweis: Nach §§ 1 und 5 Preisangabenverordnung (PAngV) i.d.F. vom 18.10 2002 ist jeder Gewerbetreibende, der Letztverbrauchern gegenüber Waren oder Leistungen anbietet, verpflichtet, seine Preise, bzw. Verrechnungsgrundsätze in ein Preisverzeichnis aufzunehmen und in seinem Geschäftslokal auszuhängen.

Erfolgsgebühren ¹

(Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder Vermittlung eines Vertrages, § 652 BGB)

Verkauf

Häuser, Eigentumswohnungen

und Grundstücke, jeweils von

Käufer und Verkäufer 3,57 % vom Kaufpreis

Vermietung

Mietwohnungen / Miethäuser 2,38 Monatsmieten ²

Optionen 1,19 Monatsmieten

Dienstleistungebühren ¹

(Verwaltungen, Beratungsdienstleistungen)

Verwaltung

Mietobjekt 8,33 % d. Jahresmieteinnahme

Wohnungseigentum 360,00 € - 480,00 € je Einheit

Beratung

Grundgebühr (600,- € Netto) 714,00 €

Stundensatz (85,- € Netto) 101,15 €/h
In allen vorgenannten Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 % enthalten.

¹In Fällen, in denen der Leistungsumfang individuell vereinbart werden muss, wird üblicherweise auch die Gebühr individuell berechnet und vereinbart.

² Gemäß § 3 Wohnungsvermittlungsgesetz.

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