Diese repräsentative Bürofläche in Teilnutzung, bietet Ihnen
höchsten Arbeitskomfort in zentraler Lage im Katharinenviertel
von Osnabrück.
Das Bürogebäude wurde jüngst mit viel Liebe zum Detail und hochwertigen Materialien saniert. Im Erd- sowie 1. Obergeschoss wurde Echtholzparkett in Eiche verlegt, das Dachgeschoss besticht mit pflegeleichtem Laminat in Holzoptik.
Die vakante Bürofläche von ca. 71,32 m² verteilt sich auf drei Etagen, einen gemeinsam genutzten Empfangsbereich und ein Treppenhaus sowie drei separate Büroräume.
Das großzügige Büro im Dachgeschoss bietet Ihnen eine praktische Küchenzeile für die Kaffee- und Teezubereitung sowie einen separaten, ca. 2,5 m² großen Abstellraum.
Die Büroräume sind mit ausreichend Anschlüssen für Netzwerktechnik sowie Telefon- und Steckdosen ausgestattet. Ein im Kellergeschoss gelegener Serverraum vernetzt Ihre EDV-Infrastruktur.
Beheizt wird das gesamte Gebäude über eine zeitgemäße Gaszentralheizung, die Heizkosten sowie der Strom werden über die Nebenkosten abgerechnet.
Ausreichend Parkmöglichkeiten befinden sich umliegend in Form von öffentlichen Parkbuchten (Parkdauer - 3h) sowie in der nahegelegenen Parkgarage am Calmeyer-Platz.
Die Fläche kann nach Absprache ab sofort angemietet werden.
Es besteht die Möglichkeit, das sichtbare Mobiliar zusätzlich anzumieten.
Die übrige Bürofläche wird von einem Versicherungsmakler ohne Laufkundschaft genutzt.
Der Energieausweis ist in Erstellung.
Courtagepassus:
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die
Mieterprovision in Höhe von 3,57 Nettokaltmieten inkl. jeweils gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. EV Münsterland GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers NRW GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB).
EVC-WO487