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Neu renovierte Wohnung im Herzen von Kitzbühel

Wohnung, Miete | Österreich, Tirol, Kitzbühel, Kitzbühel Jochberg Reith
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2.920 EUR
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Was Sie über diese Wohnung wissen sollten


Ausstattung und Besonderheiten dieser Wohnung

In einer sehr gepflegten Wohnanlage wird diese neu renovierte Mietwohnung angeboten.

Die Wohnung liegt sehr zentrumsnah, nichtsdestotrotz aber in einer sehr ruhigen Umgebung.

Über den großzügigen Eingangsbereich gelangt man in den geräumigen Wohn-/Essbereich mit großen Panoramafenstern und einem Holzkamin. Die östlich gelegene Terrasse bietet sehr viel Privatsphäre und Platz, um die Natur, die Ruhe und die Sonnenstunden zu genießen.

Die Wohnung verfügt über ein Schlafzimmer mit Badezimmer en suite und einem Ankleideraum, einem zusätzlichen Gäste-WC, einen Tiefgaragenplatz und ein großzügiges Kellerabteil.

In den nächsten Wochen wird die Möblierung der Wohnung noch um eine gemütliche Sitzgarnitur, ein Bett und Jalousien komplettiert werden.


Energiedaten sind in Arbeit.
Alle Angaben gemäß Eigentümer.


Kitzbühel Jochberg Reith: Lage und Umfeld dieser Immobilie

Auf der sonnigsten Seite Kitzbühels, abseits des Touristenstroms, liegt die begehrte Wohngegend „Bichlalm“ mit Blick auf das traumhafte Panorama der Kitzbüheler Bergwelt.

Diese Wohnung befindet sich in einer der schönsten und beliebtesten Lagen oberhalb der Stadt und ist geprägt vom Lebensstil und Charisma der heutigen Zeit in Kitzbühel.

Kitzbühel mit seinem einzigartigen, weithin bekannten Flair liegt Ihnen zu Füßen und trotzdem sind es nur wenige Autominuten ins Zentrum.

Die Nachbarschaft zeichnet sich durch Häuser der absoluten Luxusklasse aus. Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik, Kunst und Kultur haben sich hier niedergelassen.

In unmittelbarer Nähe finden Sie einige der schönsten und beliebtesten Restaurants und Hütten. Nicht enden wollende Wanderwege, die nicht nur im Sommer, sondern auch im Winter fernab vom touristischen Geschehen entspannte Stunden versprechen.


Kontaktieren Sie Ihren persönlichen Berater
Engel & Völkers Kitzbühel
  • Engel & Völkers Kitzbühel GmbH
  • Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
  • Mag. Stefanie Mang
  • Jochberger Str. 18
  • 6370 Kitzbühel
  • Tel.: +43 535 671 615
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Impressum
ENGEL & VÖLKERS Kitzbühel

Engel & Völkers Kitzbühel GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH, Hamburg
Jochberger Str. 18
A-6370 Kitzbühel

Phone: +43 - 5356 - 716-15
Fax: +43 - 5356 - 716-15-14
E-Mail: kitzbuehel@engelvoelkers.com

UID-Nummer ATU 54705109
FN: 218597 t*
FB-Gericht: Innsbruck

Geschäftsführer: Florian Hofer, Maria Rauscher
Gerichtsstand Kitzbühel

Fachgruppe: Immobilîen- und Vermögenstreuhänder
Mitglied der WKÖ

Berufsrecht:
Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at
Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel

Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unser Angebot erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung bleiben vorbehalten.

2. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet, wenn der Dritte, an den die Maklerinformation weitergegeben wird, das Geschäft abschließt.

3. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.

4. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf u. a.), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.

5. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich spätestens innerhalb von fünf Tagen mitzuteilen. An Provision sind bei Vertragsabschluss die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge an uns zu zahlen.

6. Es gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Kitzbühel.

Energie­informationen


Courtagepassus

1. Vergebührung des Mietvertrags
Für Mietverträge, die zu anderen als Wohnzwecken gemietet werden (Geschäftsräume, neutrale Objekte), ist eine Vergebührung in Höhe von 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. USt), höchstens das 18-fache des Jahreswertes, zu entrichten.

Wohnraummietverträge, (abgeschlossen nach dem 10.11.2017), sind generell von der Vergebührung (gem. §33 TP 5 GebG) befreit.

2. Vertragserrichtigungskosten
Nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Mietvertragerrichters (Notar oder Rechtsanwalt).

3. Provision
Wohnraumvermietung (Bestellerprinzip):
Nach Unterfertigung des Mietvertrages ist eine Provision in Höhe von 1 - 3 Bruttomonatsmieten, je nach Laufzeit des Mietvertrages, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer i.H. von (derzeit) 20% an die Firma Engel & Völkers Kitzbühel GmbH zu zahlen.

a. Vermittlung von unbefristeten oder länger als 3 Jahre befristeten Mietverträgen (Höchstbetrag):
Vom Vermieter: 3 Bruttomonatsmieten (nur wenn dieser Erstauftraggeber)
Vom Mieter: 2 Bruttomonatsmieten (nur wenn dieser Erstauftraggeber)

b. Vermittlung von höchstens auf 3 Jahre befristeten Mietverträgen (Höchstbetrag):
Vom Vermieter: 3 Bruttomonatsmieten (nur wenn dieser Erstauftraggeber)
Vom Mieter: 1 Bruttomonatsmiete (nur wenn dieser Erstauftraggeber)

c. Ergänzungsprovision auf Höchstbetrag bei Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis (Höchstbetrag):
Vom Vermieter: höchstens ½ Bruttomonatsmiete (nur wenn dieser Erstauftraggeber)
Vom Mieter: höchstens ½ Bruttomonatsmiete (nur wenn dieser Erstauftraggeber)

Gewerbliche Vermietung
Nach Unterfertigung des Mietvertrages ist eine Provision in Höhe von 1 - 3 Bruttomonatsmieten, je nach Laufzeit des Mietvertrages, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer i.H. von (derzeit) 20% an die Firma Engel & Völkers Kitzbühel GmbH zu zahlen.

a. Vermittlung von unbefristeten oder länger als 3 Jahre befristeten Mietverträgen (Höchstbetrag):
Vom Vermieter: 3 Bruttomonatsmieten
Vom Mieter: 3 Bruttomonatsmieten

b. Vermittlung von mindestens auf 2, höchstens jedoch auf 3 Jahre befristeten Mietverträgen (Höchstbetrag):
Vom Vermieter: 3 Bruttomonatsmieten
Vom Mieter: 2 Bruttomonatsmieten

c. Vermittlung von auf unter 2 Jahren befristeten Mietverträgen (Höchstbetrag):
Vom Vermieter: 3 Bruttomonatsmieten
Vom Mieter: 1 Bruttomonatsmiete

d. Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis:
Mieter: Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch ½ BMM
Die Überwälzung der Vermieterprovision (max. 3 BMM) auf den Geschäftsraummieter kann vereinbart werden
(§ 12 IMVO).

Im Falle eines Verkaufs weisen wir auf die gesetzliche Provisionsregelung hin.



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