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Exklusiv und modern wohnen in Kessenich

Haus, Kauf | Deutschland, Nordrhein-Westfalen, Bonn, Kessenich
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Was Sie über dieses Einfamilienhaus wissen sollten


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Ausstattung und Besonderheiten dieses Einfamilienhauses

Das 2010 in modern klassischem Stil errichtete Haus beeindruckt nicht nur durch seine außergewöhnliche Architektur und die einmalige Lage, sondern auch durch seine großzügige Aufteilung über vier Ebenen und seine hochwertige Ausstattung.

Im Erdgeschoss befinden sich vier geräumige Zimmer und zwei Bäder, wovon eines ensuite dem größten Zimmer angeschlossen ist.

Die Wohnetage verfügt über einen ca. 65 m² großen Wohn-Essbereich mit Kamin und einer erstklassig ausgestatteten Einbauküche sowie über ein weiteres Zimmer und ein Gäste-WC. Große Fensterflächen eröffnen, wie in fast allen Bereichen des Hauses, einen sehr schönen Blick auf Bonn die grüne Umgebung.

Das offen gestaltete, lichtdurchflutete Studio im obersten Geschoss hat Zugang zu der ca. 36 m² Terrasse, die zu entspannten Stunden im Freien mit Familie und Freunden einlädt. Ein geräumiges Gästezimmer mit eigenem Bad ist im tagesbelichteten Teil des Untergeschosses untergebracht. Auf dieser Ebene befinden sich auch ein etwa 39 m² großer, beheizter Mehrzweckraum, die Waschküche sowie ein Abstellraum.

Der zum Haus gehörende Garten bietet reichlich Platz für spielende Kinder, Gartenfeste und erholsame Stunden im Grünen. Zusätzlich stehen im weitläufigen, privaten Park der Rosenburg, mit einem einmaligen Weitblick über Bonn bis hin zum Siebengebirge, ein Kinderspielplatz und schöne Sitzplätze zur Verfügung.

Überzeugen Sie sich bei einer Besichtigung von der Einmaligkeit dieses Hauses.

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Kessenich: Lage und Umfeld dieser Immobilie

Das moderne, großzügige Einfamilienhaus befindet sich in begehrter Lage innerhalb einer abgeschlossenen, exklusiven Wohnanlage in einer ruhigen Stichstraße in erhöhter Aussichts- und Waldrandlage von Bonn Kessenich.

Dieser Ortsteil zählt aufgrund seiner sehr guten Infrastruktur und der Nähe zur Innenstadt zu den beliebtesten Wohnlagen Bonns. Der Stadtteil zeichnet sich durch eine hervorragende öffentliche Anbindung über Bus oder Straßenbahn an die Bonner Innenstadt und die gleichzeitige Naturnähe mit hohem Freizeitwert aus.

Die vor Ort ansässigen Grundschulen und Kindergärten sind bequem fußläufig oder mit dem Fahrrad erreichbar, ebenso wie die Vielzahl an Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants.

Eine schnelle Anbindung an das Autobahnnetz ist über die nahegelegene A 562 gewährleistet.


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Engel & Völkers Bonn
  • EV Bonn Immobilien Spohr e.K.
  • Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
  • Birgit Debye
  • Moltkestr. 28
  • 53173 Bonn
  • Tel.: +49 228 42 27 70
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EV Bonn Immobilien Spohr, e.K.

Moltkestr. 28
53173 Bonn

Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH

Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt Bonn, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Registergericht: Amtsgericht Bonn, HRA 7561
Steuernr. 206/5318/1742
UStIdNr. DE270258290
§ 34c GewO - Bonn
Berufshaftpflichtversicherung: Victoria Versicherung, Rhöndorfer Str. 29b, 53604 Bad Honnef, Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland


Inhaber und Vertretungsberechtigter: Michael Spohr

Phone: +49 (0) 228 42 27 7-0
Fax: +49 (0) 228 42 27 7-29
Bonn@engelvoelkers.com


Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf und ‑vermietung bleiben vorbehalten.

2. Der Maklervertrag mit uns/oder unserem Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis etwa des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande.

3. Unsere Nachweis-/Vermittlungstätigkeit, Exposé etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.

4. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.

5. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.

6. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen.

7. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.

8. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposees mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

10. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.

Allgemeines Gebühren- und Provisionssatzverzeichnis

Stand: 01.10.2009



Allgemeines Gebühren- und Provisionssatzverzeichnis

Nach §§ 1 und 5 Preisangabenverordnung (PAngV) ist jeder Gewerbetreibende, der Letztverbrauchern gegenüber Waren oder Leistungen anbietet, verpflichtet, seine Preise bzw. Verrechnungsgrundsätze in ein Preisverzeichnis aufzunehmen und in seinem Geschäftslokal auszuhängen.


Erfolgsgebühren ¹
(Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder zur Vermittlung eines Vertrages, § 652 BGB)

Verkauf:
Häuser, Eigentumswohnungen und Grundstücke,
jeweils von Käufer und Verkäufer 3,57 % vom Kaufpreis

Vermietung²:
Vermittlung von Mietobjekten 2,38 Monatsmieten für den Vermieter
oder
Akquisition von Mietobjekten 2,38 Monatsmieten für den Mieter


Dienstleistungsgebühren ²
(Beratungsdienstleistungen)

Beratung:
Grundgebühr (600,- € Netto) 714,00 €
Stundensatz (85,- € Netto) 101,15 €/h



In allen vorgenannten Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in jeweils gültiger gesetzlicher Höhe enthalten.

¹ In Fällen, in denen der Leistungsumfang individuell vereinbart werden muss, wird üblicherweise auch die Gebühr individuell berechnet und vereinbart.
² Gemäß §§ 2 Abs. 1a, 3 Abs. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz.





Stand: 01.06.2015

Energie­informationen


Courtagepassus

Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.


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