Diese perfekt geschnittene 3-Zimmer-Gartenwohnung mit Südwestausrichtung bietet eine großzügige Wohnfläche von ca. 72 m². Der Garten erstreckt sich über ca. 145 m² und bietet eine praktische Gartenhütte für Gartengeräte. Eine geräumige, überdachte Terrasse mit ca. 26 m² lädt zum Entspannen im Freien ein.
Die Wohnung befindet sich in einer ruhiger Lage in Salzburg-Gnigl, in einem kleines Wohnhaus.
Die Wohnfläche umfasst unter Anderem zwei Schlafzimmer, ein Badezimmer mit Wanne und Dusche sowie einem Waschmaschinenanschluss, einen Abstellraum und ein separates WC. Die Küche ist hochwertig ausgestattet. Der großzügige Wohn-/ Essbereich punktet mit großzügigen Fensterflächen und Schiebeelementen, die viel Tageslicht in den Raum bringen.
Des Weiteren ist der Wohnung ein großzügiges Kellerabteil und ein Carport-Stellplatz zugeordnet.
Die monatliche Miete beträgt Euro 1667,20, die Betriebskosten inklusive Heizung betragen Euro 372,80 monatlich. Die Gesamtmiete beläuft sich somit auf Euro 2.040.- monatlich. HWB 31
Gnigl ist ein Stadtteil im Norden von Salzburg, der für seine ruhigen Wohngegenden und seine grüne Umgebung bekannt ist. Das Viertel besteht hauptsächlich aus Wohnhäusern, darunter Einfamilienhäuser und einige Mehrfamilienhäuser. Die Straßen sind oft von Bäumen gesäumt, was eine angenehme Atmosphäre schafft.
Abseits vom städtischen Trubel bietet Gnigl seinen Bewohnern eine friedliche Umgebung und dennoch eine gute Anbindung an die Innenstadt von Salzburg. Es gibt auch einige Geschäfte, Restaurants und andere Einrichtungen des täglichen Bedarfs in der Nähe.Die Lage von Gnigl nahe dem Gaisberg ermöglicht es den Bewohnern, die Natur in unmittelbarer Nähe zu genießen. Der Gaisberg ist ein beliebtes Naherholungsgebiet mit Wanderwegen und atemberaubender Aussicht auf die Stadt und die umliegende Landschaft.
Insgesamt ist Gnigl ein attraktiver Wohnort für Menschen, die die Vorzüge eines ruhigen Stadtteils schätzen und dennoch die Nähe zur Natur und zur Innenstadt von Salzburg genießen möchten.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Die Courtage zuzüglich Umsatzsteuer ist in der gesetzlich festgelegten Höhe bei Abschluss des Mietvertrages nur von Vermieterseite zur Zahlung fällig. (siehe Nebenkostenübersicht und Informationsblatt).
Für den Mieter fällt keine Provision an.
Mit der Einführung des sogenannten »Bestellerprinzips« bei der Vermittlung von Mietwohnungen geht der Gesetzgeber ab 01. 07. 2023 davon aus, dass der Immobilienmakler in der Regel nur mit dem Erstauftraggeber eine Provision vereinbaren kann. Wenn der Immobilienmakler zunächst vom Vermieter oder von einem von diesem dazu Berechtigten beauftragt wird, kann er nur mit diesem eine Provision vereinbaren. Gleichzeitig wird der Makler im Regelfall auf seine Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 MaklerG verzichten, vielmehr ausdrücklich gem. § 17 MaklerG erklären, dass er einseitig nur für den Vermieter tätig wird, nicht für den Mieter.