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Charmante Chalets in sonniger Lage von Hollersbach

Neubauprojekt, Kauf | Österreich, Salzburg, Pinzgau, Hollersbach
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Was Sie über dieses Neubauprojekt wissen sollten


Ausstattung und Besonderheiten dieses Neubauprojekts

Auf einem zentral und sonnig gelegenen Grundstück in Hollersbach im Pinzgau, im zauberhaften Salzburger Land, entstehen derzeit fünf eigenständige Wohnhäuser. Dabei handelt es sich um drei eigenständige Chalets und zwei als Doppelhaus ausgeführte Häuser mit jeweils einer Hauptwohnsitzwidmung.

Die Objekte zeichnen sich durch ein zeitgemäßes Design und eine hochwertige Ausstattung aus und bieten ein äußerst attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis. Der Baubeginn ist bereits erfolgt, die Fertigstellung ist für Ende 2024 geplant, wobei die im Exposé dargestellte Innenausstattung nicht im Kaufpreis enthalten ist. Die Chalets werden schlüsselfertig übergeben.

Die Raumaufteilung ist je nach Haus unterschiedlich:

● In den Häusern 1, 2 und 3 befinden sich die Schlafbereiche inklusive Bad im Obergeschoss, während sich der großzügige Wohn- und Essbereich im Erdgeschoss befindet.
● Im Haus 5 befinden sich die Schlafräume inklusive Bad im Erdgeschoss, während sich der Wohn- und Essbereich im Obergeschoss befindet.

Alle Häuser verfügen über einen Keller und einen großzügigen Raum mit Atrium, der vielseitig genutzt werden kann. Im Keller besteht zudem die Möglichkeit, eine Sauna zu installieren.

Beim derzeitigen Baufortschritt besteht noch die Möglichkeit der Mitgestaltung, um Ihr zukünftiges Zuhause nach Ihren individuellen Vorstellungen zu gestalten.


Alle Wohneinheiten des Projekts


Hollersbach: Lage und Umfeld des Neubauprojekts

Hollersbach, das Kräuter-, Kunst- und Kulturdorf, liegt im Bezirk Zell am See und ist umgeben von einer atemberaubenden Bergwelt, die zu jeder Jahreszeit fasziniert. Die reizvolle Region besticht durch die einzigartige Verbindung von Natur, Erholung und Kultur.

Im Sommer erwarten Sie grüne Wälder, klare Bergseen und unzählige Wanderwege. Der nahe gelegene Nationalpark Hohe Tauern lockt Naturliebhaber mit seiner Artenvielfalt und ist ein Paradies für Wanderer und Bergsteiger.

Die legendäre Panoramabahn der Kitzbüheler Alpen bringt Sie direkt von der Talstation Hollersbach zur Bergstation Resterkogel. Oben angekommen, erwartet Sie ein Skigebiet der Extraklasse. Rund 170 Kilometer bestens präparierte Pisten, ein Snowpark, Off – Pisten und urige Hütten laden zum Einkehrschwung ein.

Die Gemeinde Hollersbach hat sich ihren charmanten, traditionellen Charakter bewahrt und bietet ihren Bewohnern ein reiches kulturelles Erbe. Historische Gebäude, gemütliche Gasthäuser und heimisches Handwerkskunst prägen das Ortsbild. Ein kulturelles Highlight in der Nähe ist das Schloss Mittersill, ein wunderschönes Renaissanceschloss.

Der nächstgelegene Bahnhof befindet sich in Zell am See, von wo aus regelmäßige Züge nach Salzburg und Innsbruck sowie in andere größere Städte fahren. Hollersbach liegt in unmittelbarer Nähe der B168, die eine wichtige Verkehrsader in der Region darstellt und eine schnelle Verbindung zu den umliegenden Orten und Städten bietet. Der nächstgelegene internationale Flughafen befindet sich in Salzburg und ist ca. 109 km entfernt.


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Engel & Völkers Zell am See
  • Engel & Völkers Kitzbühel GmbH
  • Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
  • Manuel Riedlsperger MSc
  • Seegasse 9
  • 5700 Zell am See
  • Tel.: +43 6542 47470
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Engel & Völkers Kitzbühel GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Seegasse 9
A- 5700 Zell am See

Phone: +43 - 6542 - 47470
Fax: +43 - 6542 - 47470-10
E-Mail: zellamsee@engelvoelkers.com

UID-Nummer ATU 54705109
Engel & Völkers Kitzbühel GmbH - FN 218597 t*, Innsbruck
Geschäftsführer: Florian Hofer, Maria Rauscher
Gerichtsstand: Zell am See

Fachgruppe: Immobilîen- und Vermögenstreuhänder
Mitglied der WKÖ

Berufsrecht:
Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at
Bezirkshauptmannschaft Zell am See

Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unser Angebot erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte.Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nichtübernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung bleiben vorbehalten.

2. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. BeiWeitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Angebotsempfänger zurZahlung der vollen Provision verpflichtet, wenn der Dritte, an den dieMaklerinformation weitergegeben wird, das Geschäft abschließt.

3. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtigtätig zu werden.

4. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt desursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (Kauf stattMiete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf u. a.),sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotabweicht.

5. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist unsdies schriftlich spätestens innerhalb von fünf Tagen mitzuteilen. An Provisionsind bei Vertragsabschluss die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträgean uns zu zahlen.

6. Es gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Zell am See.

Courtagepassus

Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Grunderwerbsteuer, Vertragserrichtungskosten, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen. Wir stehen Ihnen mit weiteren Informationen zur Verfügung. Der Maklervertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit zustande. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Die Courtage in Höhe von 3 % auf den Gesamtkaufpreis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer i.H. von (derzeit) 20 % ist bei Vertragsabschluss fällig und vom Käufer an Engel & Völkers Kitzbühel GmbH zu zahlen. Im Falle einer Vermietung des Objekts weisen wir bzgl. der dann fälligen Provision auf das Bestellerprinzip oder die gesetzlichen Bestimmungen hin.



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