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Diese charmante Doppelhaushälfte aus dem Baujahr 1949 steht auf einem ca. 438 m² großen, schönem Grundstück.
Im Erdgeschoss befinden sich ein Wohnzimmer und ein weiteres Zimmer. Diese beiden Räume waren früher ein Zimmer. Das Wohnzimmer ist mit Parkett ausgelegt.
Weiterhin befinden sich im Erdgeschoss die Küche, ein Hauswirtschaftsraum im Anbau, eine Gäste-WC und ein Wintergarten, der 2015 erbaut wurde.
Im Obergeschoss befinden sich zwei weitere Zimmer, ein Bad und eine Dachterrasse.
Ein Teilkeller ist vorhanden.
Neben dem Haus befindet sich eine Garage mit Abstellraum.
Die Fassade des Hauses wurde vor ca. 20 Jahren isoliert und im Jahr 2021 neu gestrichen.
Das Dach ist aus dem Baujahr, die Fenster sind von 1966, die Heizung von 1992.
Das Haus ist renovierungsbedürftig.
Der Stadtteil Hemelingen liegt östlich der Weser und ermöglicht mit seinen vielen kleinen Straßen eine ruhige Wohnsituation mit ländlicher Atmosphäre.
Im Wohngebiet befinden sich Grundschulen, sowie die Wilhelm-Olbers-Ganztagsschule mit Berufsorientierung und gymnasialer Oberstufe und Kindergärten.
Über den Ortsteil verteilt gibt es zwei Sportplätze und einen Bolzplatz. An der größeren Bezirkssportanlage werden von asiatischer Kampfkunst über Trendsportarten bis zum klassischen Fußball viele Kurse angeboten.
Ein kleines Einkaufszentrum mit Bäckerei, Cafés und Supermärkten entstanden und kleine Geschäfte für den täglichen Bedarf sind in kurzer Entfernung zu erreichen.
Der Stadtteil ist über verschiedene Verkehrswege erschlossen und auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut angebunden. Hemelingen verfügt über einen Bahnhof im Norden und mit der Anschlussstelle Bremen-Hemelingen über eine gute Verbindung zur A1. Das Busnetz ist mit mehreren Buslinien äußerst gut ausgebaut.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.